Hallo!
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen orientieren sich am halben Durchschnittsverdienst. Die neuen Hinzuverdienstgrenzen für Durchschnittsverdiener hatten wir vor wenigen Tagen nochmals in diesem Portal veröffentlicht (siehe Link). Die dort genannten Zahlen müssen also durch 2 geteilt werden.
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