Guten Tag,
auch ich möchte Ihnen Mut zusprechen.
Eine EM-Rentenbetrachtung wird nach der EM-Rentenantragstellung ganzheitlich getroffen und alle Indikationen werden einbezogen.
Sie können auch bei der EM-Rentenantragstellung deutlich machen,
dass Sie den Eindruck haben, dass zB. ein Reha-Entlassungsbericht ihrer Meinung nach von der Hauptindikation der Reha-Einrichtung geprägt ist und dort keine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen wurde.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam