Hallo,
als Teilrentnerin wären Sie ohne Altersbeschränkung berechtigt, freiwillige Beiträge zu zahlen. Erst mit dem Wechsel in eine Vollrente endet die Berechtigung, freiwillige Beiträge einzuzhalen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung