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Experten-Antwort

Als Apothekerin Mutterschutzzeiten?

von Flogi25.04.2017 | 15:55
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Hallo, kann eine Apothekerin die von der Versicherungspflicht befreit ist trotzdem Anrechnungszeiten für Mutterschutzzeiten bekommen. Da im Prinzip ja auch diese dem Grunde nach Versicherungspflichtig ist..

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6 Antworten

Flogiam 25.04.2017 | 16:24
Mir ist klar dass es Versicherungspflichtig heißt jedoch ist man als Apotheker ja von dieser Pflicht befreit. Da ist ja der Unterschied zu Versicherungsfreien und Von der Versicherungspflichtbefreiten. Da ich als apothekerin jedoch den Grunde nach Versicherungspflichtig wäre dachte ich dass ich somit auch einen Anspruch auf mutterschutzzeiten habe
Klugpuperam 25.04.2017 | 16:18
Zwischen Vollendung des 17. und 25. Lebensjahres ist keine Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlich, um eine Anrechnungszeit wegen Mutterschutzes berücksichtigen zu können. Ansonsten schon. Und es heißt "versicherungspflichtig" und nicht "dem Grunde nach versicherungspflichtig".
Luxam 25.04.2017 | 16:36
Hallo Flogi, nur zum Verständnis: geht es Ihnen wirklich um die Schwangerschafts-/Mutterschutzzeiten, oder vielleicht doch um die Kindererziehung- u. Berücksichtigungszeiten?
Flogiam 25.04.2017 | 16:39
Nein es geht mir lediglich um die Mutterschutzzeiten. Dass ein Anspruch auf Kindererziehungszeiten vorliegt ist mir soweit bekannt
W*lfgangam 25.04.2017 | 19:30
Hallo Flogi, Anrechnungszeiten (Schwangerschaft/Mutterschutz) sind _keine_ versicherungspflichtigen (Beitrags-)Zeiten in der DRV während einer 'Befreiungszeit' - eine Versicherungspflicht wird damit in der DRV nicht ausgelöst ...auch wenn sie damit zum Kreis der 'Versicherten im weitesten Sinne' gehört, sofern diese Zeiten zwischen 17. - 25. Lbj. Zeiten liegen. Anders ist es mit versicherungspflichtigen Kindererziehungszeiten ab 01. des Folgemonats nach Geburt, sofern die berufsständische Versorgung/Apothekerin eine 'wertgleiche' Anrechnung dafür nicht vorsieht. Gruß w.
Flogiam 25.04.2017 | 19:50
Ich danke für diese Antwort.
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