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Experten-Antwort

Als Arbeitnehmer Rechnung an Arbeitgeber stellen

von Alex27.02.2019 | 16:00
6258 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, bei folgendem Sachverhalt benötige ich eine kleine Hilfe. Ein Techniker wird ganz normal via Lohnsteuerkarte in einem Betrieb angestellt. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden hier ordentlich abgeführt. Der Techniker verfügt über einen großen Pool an Computerequipment den der Arbeitgeber, bei dem er angestellt ist kurzzeitig über einen Zeitraum von drei Monaten benötigt. Der Techniker verfügt über einen Gewerbeschein, welcher Computervermietung beinhaltet und vermietet das benötigte Computerequipment an den Betrieb und stellt am Ende eine Rechnung über dieses Equipment. Diese Rechnung wird vom Buchhalter nicht akzepiert da er zu bedenken gibt, dass bei einer Sozialversicherungsprüfung Scheinselbständigkeit vorgeworfen werden kann. Gleichzeitig angestellt sein und eine Rechnung über bewegliche Güter werden hier nicht akzeptiert. Ist so etwas zulässig? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex,

den Ausführungen von Werner67 kann ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Werner67am 28.02.2019 | 07:09
Hallo Alex, grundsätzlich ist es immer problematisch, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig auch Auftraggeber für eine selbständige Tätigkeit ist. Denn solche Konstellationen werden oft genutzt, um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu umgehen (mit der Folge dass Scheinselbständigkeit vorliegt). Deshalb ist es aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn man gut begründen kann, dass beides parallel läuft - insbesondere wenn es keinerlei Gemeinsamkeiten gibt zwischen dem, was Sie als Arbeitnehmer machen und dem, wofür man die Rechnung schreibt - ist es aber trotzdem zulässig. Viele Grüße Werner
Deutsche Rentenversicherung
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