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Experten-Antwort

Als Arbeitsfähig entlassen weniger als 3 Stunden...

von Silvie15.02.2012 | 20:06
6987 Ansichten
6 Antworten
Hallo ich habe eine Frage ich habe im Rehabericht stehen das ich als Arbeitsfähig entlassen worden bin der Arzt sagte im endgespräch das ich 2 stunden arbeiten gehen kann! Ich gehe mal kurz drauf ein... Das Problem ist das es seit der Kur mir schlechter geht ich habe ein gen defekt und habe Krebs, das defekte gen verursacht mein lebenlang das ich Krebs bekomme. ich habe vor 2 Jahren mein Mann an Krebs verloren vor 1 Jahr starb mein schwager an Krebs seit dem habe ich starke Depresionen und ich kann körperlich und seelisch in moment jedenfalls nicht arbeiten... was mache ich denn jetzt bzw was bedeutet das genau das schreiben ?! GLG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.02.2012 | 09:15

Hallo Silvie,

wie Forumsteilnehmer Krämers schon geschrieben hat, kommt es bei der Frage der Erwerbsminderung nicht auf die "Arbeitsfähigkeit" an, sondern darauf welches tägliche Leistungsvermögen Ihnen bescheinigt wird.

Wenn der Sozialmedizinische Dienst (SMD) Ihres Rententrägers jetzt nach der Reha feststellt, dass Sie derzeit keine 3 Stunden am Tag arbeiten können, dann könnten Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten (sofern Sie die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllen, insbesondere 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren). Allerdings können wir hier im Forum natürlich nicht einschätzen, welche Entscheidung der SMD treffen wird.

Falls eine Erwerbsminderung vorliegt, wird der Rententräger auf Sie zukommen. Sie können aber jederzeit auch von sich aus den Antrag auf die Rente stellen. Gerne können Sie sich dazu in einer unserer Beratungsstellen persönlich beraten lassen.

5 Antworten

Schadeam 15.02.2012 | 20:19
Wer im Forum soll das beantworten können- keiner kennt Sie und hellsehen kann auch niemand. Aber eigentlich ist es doch ganz einfach: Sie glauben nicht mehr arbeiten zu können - dann beantragen Sie die EM Rente und wissen in 2-4 Monaten ob Sie die Rente bekommen oder nicht. Und die Zeit bis dahin überbrücken Sie z.B. mit Lohnfortzahlung oder Krankengeld und in dieser Zeit lassen Sie sich individuell vor Ort über das beraten, was im Laufe eines Verfahrens so alles passieren könnte. Vielleicht ist das Krankengeld auch höher als die Rente, oder Sie stehen kurz vor der Aussteuerung, oder, oder, oder......
Krämersam 15.02.2012 | 20:37
Ob jemand als ARBEITSfähig oder ARBEITSsunfähig aus der Reha entlassen wird/wurde heisst in Bezug auf eine EM-Rente NICHTS ! Viel wichtiger ist was im Rehabericht zu ihrer ERWERBSfähigkeit steht. Was der Rehaarzt zu ihnen mündlich mal gesagt hat heisst ebenfalls gar nichts. Es muss alles schriftlich fixiert werden und NUR das zählt. Steht im Rehaentlassbericht , das Sie unter 3 Std. erwerbsfähig sind sollten Sie einen EM-Antrag stellen. Die RV muss dem zwar nicht zwangsläufig und immer folgen, aber die Chancen das Sie dann eine volle EM-Rente bekommen können sind dann defitniv vorhanden. Wenn Sie also eine EM-Rente begehren und meinen nicht mehr arbeiten zu können , kann man ihnen nur den Rat geben auf jeden Fall einen EM-Antrag zu stellen. Den richtigen Zeitpunkt dazu kann man natürlich nicht sagen, da niemand ihre finanzeille Situation kennt und z.b. ob und wie lange Sie noch das (meist ) höhere Krankengeld bekommen könnten. Allerdings dürfen Sie nach Absolvierung einer Reha dann auch nicht zu lange mit der Rentenantragstellung warten, weil sonst womöglich die Rehaeinschätzung aufgrund der lang zurückliegenden Zeitspanne von der RV nicht mehr akzeptiert werden kann weil diese nicht mehr aktuell ist. Dann würden völlig neue med. Ermittlungen eingeleitet.
Schade an Kalleam 15.02.2012 | 21:52
Meine Aussage 2-4 Monate Verfahrensdauer ist statistisch sicherlich eher belegbar als Ihre 2 Jahre. Das hat mir Theoretiker oder Praktiker rein gar nichts zu tun. Klar es gibt Fälle, die erst nach 2 Jahre klar sind, das ist aber nicht die Regel.
=//=am 16.02.2012 | 10:01
Kalle schrieb

Man merkt, dass der User Schade ein Theoretiker ist!

Bei mir hat diese Feststellung ziemlich genau 2 Jahre gedauert!

dann beantragen Sie die EM Rente und wissen in 2-4 Monaten ob Sie die Rente bekommen oder nicht.
Man merkt, dass der User Schade ein Theoretiker ist! Bei mir hat diese Feststellung ziemlich genau 2 Jahre gedauert!
Aber vermutlich nur deshalb, weil ein Widerspruchs- und Klageverfahren anhängig war. Ein "normales" Antragsverfahren dauert in der Regel tatsächlich durchschnittlich 2 - 6 Monate. Und wenn vorher eine Rehamaßnahme durchgeführt wurde, meistens noch nicht einmal so lange. Also nix mit Theorie.
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