Hallo Silvie,
wie Forumsteilnehmer Krämers schon geschrieben hat, kommt es bei der Frage der Erwerbsminderung nicht auf die "Arbeitsfähigkeit" an, sondern darauf welches tägliche Leistungsvermögen Ihnen bescheinigt wird.
Wenn der Sozialmedizinische Dienst (SMD) Ihres Rententrägers jetzt nach der Reha feststellt, dass Sie derzeit keine 3 Stunden am Tag arbeiten können, dann könnten Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten (sofern Sie die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllen, insbesondere 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren). Allerdings können wir hier im Forum natürlich nicht einschätzen, welche Entscheidung der SMD treffen wird.
Falls eine Erwerbsminderung vorliegt, wird der Rententräger auf Sie zukommen. Sie können aber jederzeit auch von sich aus den Antrag auf die Rente stellen. Gerne können Sie sich dazu in einer unserer Beratungsstellen persönlich beraten lassen.