Hallo Hans_im_Glück,
sollten Sie den Betrieb Ihrer Eltern übernehmen, so sind die Pachteinnahmen (und ggf. weiter Einnahmen) grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Maßgebend ist in dem Fall das Einkommen, welches im Einkommensteuerbescheid als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen wird.
In Ihrem Fall würden die Leistungen an Ihre Eltern voraussichtlich als sog. Altenteilsleistungen gewertet werden. Diese haben keine Auswirkung auf die Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, sondern mindern erst später das zu versteuernde Einkommen (und nicht die steuerpflichtigen Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft).
Hierzu sollten Sie aber Ihren Steuerberater befragen. Dieser müsset ggf. auch eine entsprechende Bescheinigung über die voraussichtliche Einkommenshöhe erstellen, da ein Einkommensbescheid erst rückwirkend erstellt wird.
Ihre jährlichen Pachteinnahmen von 500 EUR im Jahr liegen jedoch weit unter der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR. Insofern würde sich Ihre Rentenhöhe nicht verändern, sofern keine weitere Einnahmen vorliegen.
Des Weiteren wäre grundsätzlich zu prüfen, ob Sie weiterhin erwerbsgemindert sind. Dies dürft in dieser Konstellation aber kein Problem darstellen (sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert hat), da Sie durch die verpachteten Flächen keine wirklichen Arbeiten zu verrichten haben.
Mit freundlichen Grüßen