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Experten-Antwort

Als Rentner im alten Betrieb auf Honorarbasis weiterabeiten?

von Peter Hofmann23.07.2025 | 13:53
621 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich gehe Ende November in den Ruhestand, möchte jedoch gerne auf Honorarbasis im jetzigen Betrieb als Trainer tageweise (im Schnitt 2 Tage pro Monat ) weiterarbeiten. Ist dies mit der Rente vereinbar und worauf muss ich achten (Scheinselbständigkeit!).. Danke für eine Orientierung und Grüße, P. Hofmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Hofmann,

 

Grundsätzlich können Rentnerinnen und Rentner seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, auch bei vorgezogenen Altersrenten. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrenten. Über eventuelle steuerliche Auswirkungen lassen sie sich bitte von einem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe beraten

 

Ob eventuell eine Scheinselbständigkeit vorliegt können sie über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund mittels eines Statusfeststellungsverfahrens überprüfen lassen.

Homepage | Formularpaket Statusfeststellung | Deutsche Rentenversicherung

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Guter Rat!am 23.07.2025 | 14:10
Für eine Selbständigenberatung sollten Sie einen individuellen Beratungstermin vereinbaren. Für ein derart umfangreiches Szenario ist ein anonymes Forum eher ungeeignet.
KSCam 23.07.2025 | 19:55
Aber diese Beratung bei der DRV wird ihm lediglich die Erkenntnis bringen dass er als Regelaltersrentner keine Beiträge aus der Selbständigkeit zahlen muss, selbst wenn diese Selbständigkeit (ohne Regelalter) dem Grunde nach versicherungspflichtig wäre. So gesehen prüft der clevere Berater da gar nichts und schickt den Kunden mit warmen Worten" machen Sie was Sie wollen, Beiträge müssen Sie nicht zahlen" wieder heim.
KSC Ergänzungam 23.07.2025 | 19:59
Ich war wohl voreilig, obige Antwort gilt nur ab Regelalter. Ist Fragesteller noch jünger (z.B. erst 63) wäre eine Versicherungspflicht als Selbständiger eventuell angezeigt.
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