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Als Umschüler Steuererklärung

von Robert15.06.2007 | 19:34
2731 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, Also ich bin Umschüler, und bekomme Von der Rehastelle des Arbeitsamtes Geld. Blos ich muss sehr oft zu ärzten etc gehen und die kosten selber tragen (bitte nicht fragen, ist halt so :) ). jedenfalls, hörte ich davon das man das geld sozusagen wieder bekommt für behandlungen und medikamente vom staat. So nun ist aber mein Problem, das mein Vater und auch andere meinen , das ich GARNICHTS wieder bekomme, da ich ja keine Steuern zahle, weil bekomme ja Übergangsgeld vom staat. Stimmt das denn wirklich, da wird man noch zusätzlich ausgebeutelt, wenn man schon ne umschulung machen muss, zwecks gesundheit und dann noch krankenheiten hat, wo man viel zuzahlen muss etc? vielen dank für infos und tipps

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.06.2007 | 12:00

Hallo Robert,

wir können uns den Ausführungen von "Amadé" nur anschließen.

3 Antworten

Robertam 15.06.2007 | 19:43
Also meine Frage ist kurz gesagt, kann / darf ich medikamentenquitungen und Ärzterechnungen von der Steuer absetzen, wenn ich ein Umschüler bin der eine 2 jährige Umschulung macht.
Amadéam 15.06.2007 | 22:33
Wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts von der Steuer absetzen. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, die Kosten zu senken. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und beantragen Sie die Befreiung von den Zuzahlungen. Evtl. werden Sie ja sogar als chronisch krank eingestuft. Es gilt: Immer hübsch Belege sammeln. Sie können auch online ermitteln, ob eine Befreiung für Sie in Betracht kommt: http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/dossier…
Schiko.am 15.06.2007 | 21:25
Von der steuer kann man grundsätzlich sehr wenig absetzen. Nenne als beispiel partei- beiträge/ spenden. Neuerdings auch lohnkosten für haushaltsnahe dienst- leistungen. Grundsätzlich aber gilt, nur wer überhaupt steuer zahlt kann unter umständen b e- träge absetzen die das zuversteuernde einkommen vermindern. Maßgebend ist das jahres- einkommen . Ausgaben für medikamente können erst geltend gemacht werden wenn die zumutbaren be- träge überschritten werden. Jahreseinkommen und familienstand bestimmen den prozentsatz der nicht absetzbaren summen. MfG.
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