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alte berufsunfähigkeit

von dietrich08.05.2010 | 21:30
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3 Antworten

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guten Tag, ich bin im august 1951 geb. also 58 jahre,arbeitslos. 40 jahre rentenvrsichert,erlernter Beruf: Meliorationstechniker,Meister f.Melioration als Qualifizierung. lt.gutachten 3,0 Std.im Beruf als Bauleiter und 8,0Std.im allgem.Arbeitsm. mit einschränkungen. Könnte ich eine alte Berufsunfähigkeitsr bekommen?=0,5 Erwerbsunfähigkeitsr.? Wie lange würde eine Bewilligung dauern? würde ich mit 63 jahren Altersrente mit 7,2%Abschlag bekommen? Vielen Dank im voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

1. Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht, sofern alle Voraussetzungen sowie auch eine Zeit der Arbeitslosigkeit von 52 Wochen zurückgelegt worden ist (vgl. § 237 SGB VI) ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag in Höhe von 7,2 Prozent.

2. Ein Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236 a SGB VI) besteht nicht, da für nach 1950 geborene Versicherte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch führen kann.

3. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist unter den Voraussetzungen des § 240 SGB VI zu prüfen.

3.1 Im Rahmen dieser Beantragung wird überprüft, inwieweit Sie gesundheitlich eingeschränkt sind (aufgrund von medizinisch vorhandenen Unterlagen sowie einer gfls .eingeleiteten Untersuchung).

3.2 Außerdem wird der berufliche Status überprüft (Anfrage an den Arbeitgeber).

3.3 Wie lange ein solches Verfahren dauert, kann natürlich nicht vorhergesagt werden. Aufgrund der Ausführungen ist zu erkennen, dass erhebliche Ermittlungen erforderlich sind.

2 Antworten

-_-am 09.05.2010 | 10:26
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und 2. berufsunfähig sind. Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__240.html "Wie lange würde eine Bewilligung dauern?" Diese Frage meinen Sie nicht wirklich ernst, oder? Wer soll Ihnen denn dazu eine Prognose abgeben? "Würde ich Altersrente mit Abschlag bekommen?" Es gelten die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten. Für die Bestimmung des Zugangsfaktors ist § 77 Abs. 3 SGB 6 maßgebend, wenn es sich nicht um die erstmalige Ermittlung von persönlichen Entgeltpunkten handelt, sondern Entgeltpunkte "bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente" waren. Dies gilt auch bei Hinzutritt eines weiteren Rentenanspruchs zu einem bereits bestehenden Anspruch (vorzeitige Altersrente nach EM-Rente). http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Zam 10.05.2010 | 09:36
lt.gutachten 3,0 Std.im Beruf als Bauleiter und 8,0Std.im allgem.Arbeitsm. mit einschränkungen. Könnte ich eine alte Berufsunfähigkeitsr bekommen?=0,5 Erwerbsunfähigkeitsr.? ________________ War bei mir genauso! Ich wurde auf einen leichten - artfremden Beruf verwiesen, weil ich durch eine Weiterbildung zusätzliche Qualifikation erworben hatte. Ob der Arbeitsmarkt eine Tätigkeit hergibt, wo ich nur einen Knopf zu drücken brauche, ist in diesem Zusammenhang unerheblich! Dennoch - probieren! Vielleicht haben Sie doch Erfolg. Grüße Z
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