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alte/neue Bundesländer

von Paule07.05.2007 | 12:25
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5 Antworten

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Guten Tag, beim Rentenrechner wird nach dem Wohnort gefragt. Ich wohne in Berlin-Spandau. Ist das mittlerweile "Neues Bundesland"?! Ich frage das nur, weil ich in einer ZA-Firma (nahe Ku'Damm) angestellt bin und nach Ost-Tarif bezahlt werde. Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Berlin-Spandau gehört zu Westberlin - also alte Bundesländer.

4 Antworten

Amadéam 07.05.2007 | 21:07
Die Antwort stimmt so nicht ganz. Der Westteil des zum Berliner Stadtbezirk Spandau gehörenden Ortsteils Staaken ist erst nach der Wende wieder vom Land Brandenburg rückgegliedert worden. Hier gilt: Entgeltpunkte OST. http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?id=2844470&prov=M&…
lotscheram 12.05.2007 | 17:54
Nach meiner Kenntnis der Sachlage kommt es überhaupt nicht auf den Wohnort an sondern auf den Arbeitsort und den Ort der Krankenkasse, wohin der Betrieb die Beiträge überweist. Die Abfrage des Rentenrechners ist Blödsinn, außerdem rechnen Rentenrechner mit Differenzen bis 400 Euro. Jusermeinung
Pauleam 12.05.2007 | 18:58
... ja, und wie beantwortet das meine Frage, ob West-Belin "verostet" wurde?? Wie schon geschrieben arbeite ich in West-Berlin, erde aber nach Ost-Tarif bezahlt...
lotscheram 12.05.2007 | 20:15
Hallo, lieber User Paule, zunächst mal, Westberlin wurde zu keinem Zeitpunkt "verostet", umgekehrt auch nicht. Gleichwohl gibt es Betriebe im Bereich der ehemaligen Berliner Bezirke West, die Tarife Ost zahlen und solche im ehemaligen Bereich Ost, die Tarife West zahlen. Um es genau zu wissen, musst Du Dir von Deiner Lohnbuchhaltung sagen lassen, an welche Kasse mit Sitz an welchem Ort die Beiträge überwiesen werden. . Solltest Du aber bereits im Besitz einer Rentenauskunft oder Renteninformation sein, letztere erhält man ja je Jahr einmal, kannst Du es in der Anlage mit der Überschrift: "Versicherungsverlauf..." sehen. . Wenn dort für die Jahre mit der Darstellung Deiner Verdienste an keiner Stelle der Ausdruck "...Zeiten im Beitrittsgebiet" auftaucht, sind alle Verdienste als erzielte Verdienste in den alten Bundesländer erfaßt, die dann auch mit dem höheren Rentenwert bewertet werden. . Ist dieser Zusatz ...Zeiten im Beitrittsgebiet nicht vorhanden und es steht stattdessen nur "Allgemeine Rentenversicherung der Arbeiter" oder "Allgemeine Rentenversicherung der Angestellten" handelt es sich ausschließlich um Zeiten, die mit dem höheren Rentenwert für die alten Bundesländer bewertet werden. Ergänzende Bemerkung von lotscher
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