Hallo, Hoppy,
Ihre Frage kann in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.
Sie nehmen offensichtlich zunächst an einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation teil. Ihre gesundheitlichen Einschränkungen werden Sie dort schildern können. Auch Ihren derzeit noch bestehenden (?) Arbeitsplatz als Krankenschwester. Wenn festgestellt wird, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, wird die Rehabilitationseinrichtung ggf. die notwen-digen Schritte einleiten und den Träger, der die Kosten für die medizinische Rehabilitationsleistung übernimmt (Rentenversicherungsträger?), informieren. In vielen Einrichtungen finden regelmäßige Sprechtage der Rehabilitations-Fachberater der Rentenversicherung statt. Sie können sich in der Einrichtung aber auch an den Sozialdienst wenden.
Wenn Sie jetzt schon aktiv werden wollen, können Sie formell einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Ob und ggf. welche Leistungen dann für Sie in Frage kommen, wird dann geklärt und im späteren Verfahren gemeinsam mit Ihnen überlegt werden. Es kommen vielfältige Leistungen in Betracht, nicht nur eine "Umschulung"; evtl besteht auch eine Umsetzungsmöglichkeit beim Arbeitgeber, eine geeignete Fortbildungsmöglichkeit usw. usw.
Viel Erfolg!