Hallo Petra,
wir kennen Ihren Einzelfall nicht und können daher in diesem Forum keine Einschätzung zur Art der bei Ihnen möglichen Leistungen bzw. Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgeben. Eine Altersgrenze für Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung gibt es nicht. Es wird jedoch abzuwägen sein, ob unter Berücksichtigung des beruflichen Werdegangs und bei fortgeschrittenem Lebensalter Maßnahmen in Form einer Umschulung (z.B.) sinnvoll und zielführend sind.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Reha-Berater des Rentenversicherungsträgers und lassen Ihre Möglichkeiten nochmals abklären.