Beziehen Rentner auch nach dem 64. Lebensjahr noch Arbeitslohn, Miet- oder Kapitalerträge, profitieren sie vom Altersentlastungsbetrag. Die Höhe hängt vom Jahr ab, in dem der Rentner 64 Jahr alt wird. Wer 2010 das 64. Lebensjahr vollendet (02.01.1946-01.01.1947), erhält ab 2011 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 30,4 % der Einkünfte, höchstens 1.444,- EUR.