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Altersentlastungsbetrag, Altrentner

von Rententräumer05.01.2011 | 07:51
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Guten Morgen ! Ungeklärtes von Gestern, nochmal. Seit 2006 wird der Altersentlastungsbetrag Jahr für Jahr zurückgefahren. Ziel, zukünftige Vollversteuerung der Renteneinkünfte ab Eingangssteuersatz. Wirkt sich diese Freibetragsreduzierung auch auf aktive Rentner aus ? Rententräumer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beziehen Rentner auch nach dem 64. Lebensjahr noch Arbeitslohn, Miet- oder Kapitalerträge, profitieren sie vom Altersentlastungsbetrag. Die Höhe hängt vom Jahr ab, in dem der Rentner 64 Jahr alt wird. Wer 2010 das 64. Lebensjahr vollendet (02.01.1946-01.01.1947), erhält ab 2011 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 30,4 % der Einkünfte, höchstens 1.444,- EUR.

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