Die erste Antwort erörterte die theoretische Möglichkeit des abschlagsfreien Rentenbezuges unter Außerachtlassen Ihrer Angabe: „befristete EM-Rente“. Diese wurde leider übersehen.
Ausgehend davon, dass Sie bei Inanspruchnahme der EM-Rente bereits einen Abschlag in Höhe von 10,8 % in Kauf genommen haben, bleibt Ihnen die Höhe dieses Abschlags erhalten. Dabei gibt es aber kleinere Besonderheiten (z.B. Bewertung weiterer, zu berücksichtigender Entgeltpunkte), die sich anhand Ihrer konkreten Daten besser klären und erklären lassen. Es ist in dieser Frage die Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu empfehlen.