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Experten-Antwort

Altersrente

von Klaus Zink06.02.2015 | 16:24
1468 Ansichten
5 Antworten

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ich möchte die Altersteilzeit welche bei meiner Firma angeboten wird in Anspruch nehmen und mit 63 Jahren i Rente gehen. Ich möchte gerne wissen wie die Rente berechnet wir welche Ich dann mi 63 Jahre erhalte. Ich bin Jahrgang 57 und müsste bis 65 und 10 Monate arbeiten. MfG. Zink

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2015 | 09:29

Hallo Klaus Zink,

wie W*lfgang schon richtig aufgezeigt hat, können Sie mit 63 nur die Altersrente für lanjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

Diese Rente hat dann einen Abschlag von 10,5 %.

Einen Anhaltspunkt, wie hoch Ihre Rente sein wird, enthält die Renteninformation, die Sie jährlich erhalten.

Sie können auch eine ausführliche Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Hieraus können Sie auch ersehen, für welche Renten Sie die Voraussetzungen erfüllen, zu welchem Zeitpunkt Sie diese in Anspruch nehmen können und wie hoch dann die jeweiligen Abschläge sein werden.

In einer Auskunft- und Beratungsstelle wird man Sie individuell im Hinblick auf Ihre Pläne zur Altersteilzeit beraten können.

4 Antworten

HotRodam 06.02.2015 | 19:59
Die Rente mit 63 ist eine Mogelpackung genau wie diese ominöse Mütterrente. Stattdessen sollten die Sozialräuber von CDU, SPD und Grünen lieber diese rechtswidrigen Pseudobehörden wie BA, JobCenter und deren Derivate abschaffen und lieber menschenwürdige Hartz4-Leistungen zahlen, die der geniale Herr Z. errechnet hat. Mahlzeit !
GroKoam 07.02.2015 | 08:40
Na haste wieder Freigang.
W*lfgangam 07.02.2015 | 14:14
Hallo Klaus Zink, die Altersrente ab 63 kann nur die für langjährig Versicherte sein, dazu brauchen Sie 35 Jahre. Da Ihre Regelaltersgrenze 65 + 11 ist (Jahrgang '57), hat die Rente einen Abschlag von 10,5 %. Sofern Sie 45 Jahre für die Altersrente für _besonders_ langjährig Versichere erreichen, wäre diese ab 63 + 10 möglich und hätte keinen Abschlag. Dann wäre es sinnvoll, das ATZ-Ende auf diesen Zeitpunkt zu legen. Zwischen Rentenbeginn 63 und 63+10/abschlagsfrei können bis zu 250 EUR mtl. Differenz liegen. Berechnung der Rente: Nehmen Sie die letzte Renteninformation, den mittleren Betrag und schauen Sie in die oberste Zeile, bis zu welchem Zeitpunkt die Zeiten erfasst sind. Für je 10.000 EUR noch folgendes Brutto-Einkommen rechnen Sie mtl. mit 8 EUR Rentenzuwachs. Das schlagen Sie auf den mittleren Betrag bis 63 oder 63+10 drauf. Brutto-Einkommen, das jährlich 72600 EUR überschreitet, erhöht allerdings die Rente nicht – insofern ggf. vorher begrenzen. Von dem so ermittelten Gesamtrentenbetrag ziehen Sie bei 63 erst mal den Abschlag von 10,5 % ab, dann noch mal 10,55 % für Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) abziehen, dann haben Sie den Netto-Auszahlungsbetrag (vor noch etwaigen folgenden Steuern). Bei 63+10 brauchen Sie nur die KV/PV-Beiträge abziehen. Berechnung ist nur im Groben dargestellt, ausgehend von West-Werten und dem Nicht-Vorhandensein eines Schwerbehindertenausweises sowie das Vorliegen der Elterneigenschaft habe ich unterstellt. Differenzierter erhalten Sie es in der nächsten Beratungsstelle, wo man auch ein Auge auf die Versicherungszeiten (Vollständigkeit, 35 / 45 Jahre) werfen kann. Gruß w.
Klaus Zinkam 09.02.2015 | 11:37
Schade das solche Subjekte wie Sie auch noch Rente bekommen oder bekommen sollen den zum Saufen reicht doch Hartz IV.
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