Hallo Peter,
ob und wann Ihr Arbeitsverhältnis ggf. aufgrund einzel- oder tarifvertraglicher Regelungen wegen eines Altersrentenbezugs endet, ist eine arbeitsrechtliche Frage, welche ich hier in diesem Forum leider nicht beantworten kann. Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung gibt es hierzu jedenfalls nicht.
Für die Zahlung einer Altersrente ist es im Übrigen nicht notwendig, dass Sie diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rentenart zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme erfüllt sind. Anspruchsvoraussetzungen für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" sind das Erreichen des maßgebenden Lebensalters und die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anspruch auf dieses Rente grundsätzlich auch nicht mehr "verfallen". Für den Anspruch auf dieses Rente ist es dann auch nicht erforderlich, dass Sie zwingend bis zum tatsächlichen, späteren Rentenbeginn weiter arbeiten.