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Experten-Antwort

Altersrente

von Uschi09.08.2013 | 11:19
1427 Ansichten
2 Antworten

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Kann ich als Frau mit 45 Arbeitsjahren vorzeitig in Rente gehen ? Bin Jahrgang 1953 und hätte nach meinen Berechnungen am 31.12.2015 die Wartezeit von 540 Monaten erreicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit Jahrgang 1953 erreichen Sie die Regelaltersgrenze grundsätzlich mit 65 Jahren + 7 Monaten. Sollten Sie vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, können Sie bereits mit 65 in Rente gehen (Vertrauensschutzregel).

Mit 45 Arbeitsjahren können Sie eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Damit können Sie (vorzeitig) ebenfalls ohne Abschlag mit 65 in Rente gehen, wenn Sie die o. g. Vertrauensschutzregel nicht erfüllen. Es gibt allerdings noch andere Altersrentenarten mit denen Sie vorzeitig in Rente gehen können, vorausgesetzt die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen werden erfüllt.

Wir empfehlen Ihnen daher bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft zu beantragen. Die Rentenauskunft enthält alle Angaben auf Sie persönlich zugeschnitten, wann Sie die Wartezeiten für die einzelnen Rentenarten erfüllen und wann Sie mit oder ohne Abschlag in Rente gehen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

SBam 09.08.2013 | 11:36
45'er Regelung greift nur in Verbindung mit dem 65. Lebensjahr. Also: Rente ohne Abschlag ab 65 mit 45 Jahren (Vertrauensschutz) möglich. Vorher nur mit Abschlag ab 63. Lebensjahr (egal ob 45 jahre voll oder nicht!) Es müssen aber mindestens 35 Jahre belegt sein. Hierzu zählen alle renterechtlich anerkannten Zeiten mit.
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