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Altersrente

von Gast08.10.2009 | 15:11
889 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, mal schauen, ob ich die Übergangsregelungen richtig verstanden habe. Welche Rente mit welchen Abschlag kann eine Frau, die am 01.06.52 geboren ist, beantragen, wenn sie mit 63 in Rente gehen kann. Wartezeiten unproblematisch. Danke.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.10.2009 | 12:48

Die Aussagen von FUN sind richtig. Niedrigere Abschläge bei Inanspruchnahme einer Altersrente mit 63 wären nur möglich, wenn Sie die Vertrauensschutzregelungen (Altersteilzeit am 01.01.2007 bzw. Altersteilzeit und Schwerbehinderung am 01.01.2007) erfüllen.

2 Antworten

F U Nam 08.10.2009 | 15:17
Hallo, eine Frau, die am 01.06.1952 geboren ist und sämtliche Wartezeiten erfüllt hat, kann nach jetziger Rechtslage a) die Altersrente für langjährig Versicherte (mit 9 % Abschlag) oder b) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit 1,5 % Abschlag , weil am 01. des Monats geboren) bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von 50 in Anspruch nehmen.
Gastam 08.10.2009 | 15:26
Abschlag wird also vom 63 bis zu 65 und 6 Monaten berechnet. Danke schön. Dann sind die 9 ja richtig.
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