Altersrente
Mit Rentenabschlag können Sie frühestens 01.10.2022 mit 11,1 Prozent Abschlag gehen, wenn 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Ohne Abschlag 01.11.2025. Eventuell kommt aber auch die Möglichkeit in Betracht, dass Sie auch weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen könnten. Dies ist der Fall, wenn Sie die Wartzeit von 45 Jahre erfüllen.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit
1. Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit wobei dies nicht gilt für Zeiten der Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II,
2. Berücksichtigungszeiten.
Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt werden, werden nicht angerechnet.