Hallo Andi Andy,
zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie der Rentenversicherung nicht mitteilen, dass Sie im Besitz des Schwerbehindertenausweises sind. Frühestens im Kontenklärungsverfahren wird ermittelt, ob Sie als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind. Zur Prüfung des Vertrauensschutzes ist es ausreichend, wenn Sie beim Kontenklärungsverfahren ggfs. Nachweise vorlegen.