Dem Beitrag von „kSC“ wird zugestimmt.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation und um den „Vertrauensschutz“ in Ihrem Versicherungskonto zu speichern, sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Eine künftige Rentenauskunft sollte dann wieder die ursprünglichen Möglichkeiten des Rentenbeginns mit den damaligen Abschlägen, wie sie in der Auskunft 2004 enthalten waren, vorsehen.