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Experten-Antwort

Altersrente

von FragenüberFragen13.10.2010 | 16:04
7702 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich benötige dringend ein paar Antworten. Zuerst hier meine Daten: geboren 02/1951 in Altersteilzeit seit 01.03.2006 zum 31.12.2009 501 Monate Beitragszeit + 24 Monate Anrechnungszeit In der Rentenauskunft vom 27.4.2004 steht zur vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte: frühestmöglicher Rentenbeginn: 01.03.2013, mit Abschlägen. Dazu passend habe ich die Altersteilzeit gewählt; sie läuft bis zum 28.02.2013. Eine neue Rentenauskunft vom 7.10.2010 gibt zu dieser Rente den frühestmöglichen Rentenbeginn ab 01.03.2014 an, ebenfalls mit Abschlägen. Auch die Altersrente nach Altersteilzeit wird in der neuen Rentenauskunft mit dem 01.03.2014 angegeben (2004 hiess es noch 01.03.2011). Ich bin nicht schwerbehindert und war nicht langjährig unter Tage beschäftigt. Ich bin etwas verblüfft, denn ich hatte mich natürlich darauf verlassen, sofort im Anschluss an die ATZ in Rente zu gehen. Über Antwort freue ich mich. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „kSC“ wird zugestimmt.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation und um den „Vertrauensschutz“ in Ihrem Versicherungskonto zu speichern, sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Eine künftige Rentenauskunft sollte dann wieder die ursprünglichen Möglichkeiten des Rentenbeginns mit den damaligen Abschlägen, wie sie in der Auskunft 2004 enthalten waren, vorsehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

KSCam 13.10.2010 | 17:20
Legen Sie Ihren ATZ Vertrag der DRV zur prüfung vor und bitten um eine neue Rentenauskunft. Sobald "der Vertrauensschutz" geprüft ist, erhalten Sie eine schriftl. Bestätigung, dass die Rente ab 62 möglich ist. (seit 2004 haben sich Gesetze geändert, wenn Sie aber schon 2006 einen ATZ Vertrag geschlossen haben, gilt 62 als Rentenbeginn das wird aber nur "auf Verlangen" geprüft.
Dankbaram 14.10.2010 | 15:51
Hallo, ganz herzlichen Dank an KSC und Experten für die gute Nachricht und die prompte, sachliche Antwort. Ich habe mich im Geiste bereits bei der Arbeitsagentur gesehen und Bewerbungen schreiben :-) und bin sehr erleichtert. Gruß PS. Tolle Sache, dieses Forum - Kompliment. Den Beratungstermin habe ich vereinbart - zwar erst im Dezember, aber ich weiss ja jetzt Bescheid und kann mir Zeit lassen.
Deutsche Rentenversicherung
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