Hallo Brigi,
der Beitrag von Schade ist vollkommen zutreffend. Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente ist bereits eine Rente ohne Abschläge.
Sie erfüllen den Vertrauensschutz für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
- vor dem 17.11.1950 geboren,
- am 16.11.2000 schwerbehindert bzw. erwerbsunfähig nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht
- bei Beginn der Altersrente schwerbehindert bzw. erwerbsunfähig,
so dass Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei in Anspruch nehmen können. Die Wartezeit von 35 Jahren muss natürlich erfüllt sein.
Die Hinzuverdienstgrenze bleibt wie bisher bestehen. Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre und 2 Monate) entfällt eine Beschränkung des Hinzuverdienstes.