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Experten-Antwort

Altersrente

von Jela11.05.2020 | 14:30
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Hallo, Ich bin am 11.04.1951 geborene Kroatin habe in Deutschland zwischen 1969-1995 gearbeitet. Am 1995 bin ich mit meinem Türkischen Ehemann in die Türkei umgesiedelt und lebe immer noch in der Türkei. Weil ich zwischen 2009-2019 im Gefängnis war konnte ich nicht rechtzeitig den Renten Antrag stellen, ich habe erst Oktober 2019 den Antrag gestellt und bekomme meine Altersrente ab Oktober 2019. Ich wollte fragen, ob DRV meine Rente nicht Rückwirkend ab 65 Jahre zahlen sollte. Jela Yılmaz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jela,

auch während einer Inhaftierung kann regelmäßig ein Rentenantrag gestellt werden bzw. eine Vollmacht zum Rentenantrag, z. B. an einen Familienangehörigen, erteilt werden. Daher wurde Ihr Antrag verspätet gestellt und die Rente beginnt erst im Antragsmonat.

Sollte bei Ihnen aufgrund besonderer Umstände kein früherer Rentenantrag möglich gewesen sein, müssen Sie diese Gründe gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger darlegen bzw. nachweisen. Nur wenn Sie unverschuldet an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert waren, kommt eine sogenannte Wiedereinsetzung in Frage.

Vielleicht beruhigt es Sie aber ein wenig, dass Sie bei späterem Rentenbeginn eine höhere Rente erhalten. Für jeden Kalendermonat ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Rentenbeginn gibt es einen Zuschlag von 0,5 %, für ein Jahr also 6 % mehr.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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