Hallo Jela,
auch während einer Inhaftierung kann regelmäßig ein Rentenantrag gestellt werden bzw. eine Vollmacht zum Rentenantrag, z. B. an einen Familienangehörigen, erteilt werden. Daher wurde Ihr Antrag verspätet gestellt und die Rente beginnt erst im Antragsmonat.
Sollte bei Ihnen aufgrund besonderer Umstände kein früherer Rentenantrag möglich gewesen sein, müssen Sie diese Gründe gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger darlegen bzw. nachweisen. Nur wenn Sie unverschuldet an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert waren, kommt eine sogenannte Wiedereinsetzung in Frage.
Vielleicht beruhigt es Sie aber ein wenig, dass Sie bei späterem Rentenbeginn eine höhere Rente erhalten. Für jeden Kalendermonat ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Rentenbeginn gibt es einen Zuschlag von 0,5 %, für ein Jahr also 6 % mehr.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung