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Altersrente ab 65 für Hausfrauen?

von Regina25.03.2008 | 11:43
9119 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin dieses Jahr 65 geworden. Mein Mann ist seit 7 Jahren Altersrentner. Ich habe von meinem Umfeld gehört, dass ich ab 65 auch Anspruch auf Rente für Hausfrauen hätte. Ich habe nie gearbeitet. War immer Hausfrau und habe meine Kinder grossgezogen. Vielen Dank für die Antworten. Regina

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.03.2008 | 14:50

Auf die Wartezeit von fünf Jahren (60 Monate) werden auch freiwillige Beiträge angerechnet. Bei einer Beantragung der freiwilligen Versicherung bis zum 31.03.2008 (!) können auch für das Jahr 2007 noch Beiträge nachentrichtet werden.

3 Antworten

Steffenam 25.03.2008 | 11:48
Hallo Regina, Sie haben Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn Sie die sogenannte "allgemeine Wartezeit" von fünf Jahren erfüllt haben. Sollten Sie tatsächlich nie gearbeitet haben (auch keine Lehre oder ähnliches), können Sie diese trotzdem eventuell durch Kindererziehungszeiten erfüllen. Dafür benötigt man aber weitere Angaben (wann sind die Kinder geboren, wieviele Kinder haben Sie erzogen, wurden die Kindererziehungszeiten eventuell in der Rentenberechnung Ihres Mannes berücksichtigt...) Viele Grüße
Schadeam 25.03.2008 | 11:50
Sie haben dann einen Rentenanspruch, wenn Sie mindeststens 5 Jahre Rentenbeiträge haben. Jedes vor 1992 in Deutschland geborene Kind entspricht einem Beitragsjahr. Wieviel Kinder haben Sie? Wann sind die geboren?
Wolfgang Amadeusam 25.03.2008 | 20:54
Hallo Regina. Ich würde Dir dringend vorschlagen, schnell zu handeln. Du bekommst für jedes Kind ein Jahr angerechnet. Wenn Du weniger als fünf Kinder hast, dann kannst Du für fehlende Beitragsjahre noch freiwillige Beiträge zahlen. Da musst Du aber unter Umständen schnell handeln, da die Beiträge für 2007 entweder bis 31. März 2008 bezahlt sein müssen oder bis zu diesem Zeitpunkt bei der Rentenversicherung die Abbuchung beantragt werden muss. Wenn Du die fünf Jahre zusammenhast oder durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen noch kurzfristig erreichen kannst, musst Du möglichst schnell einen Rentenantrag stellen, da sonst möglicherweise die Rente nicht ab 65 gezahlt wird und Du somit Rente verschenken würdest. Wenn es kurzfristig möglich ist, würde ich Dir dringend empfehlen, Dich noch in dieser Woche persönlich mit Deiner Rentenversicherung in Verbindung zu setzen. Bei zwei bis vier Kindern lohnt es sich auf jeden Fall, fehlende freiwillige Beiträge nachzuzahlen, es sei denn, Du beabsichtigst in absehbarer Zeit das Zeitliche zu segnen.
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