Hallo Ellan,
wie W. bereits beschrieb, könne Sie Ihren Rentenbezug, bzw. die Höhe der Rente durch einen freiwilligen Verzicht oder einen schädlichen Hinzuverdienst beeinflussen. Nach dem Ende des Verzichtes erhöht sich die Rente jedoch nur dann, wenn der Rententeil, auf den verzichtet wurde, mit einem Abschlag behaftet war. Sollte Ihre vorzeitig in Anspruch genommene Rente ohne Abschlag sein, entfällt dieser Effekt. Unabhängig davon kann sich Ihre Rente allerdings auch dadurch, dass aus einem weiterhin bestehenden Beschäftigungsverhältnis Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden, erhöhen. Diese Beiträge werden sich ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze rentenwirksam bemerkbar machen. Ich rate Ihnen zu einem ausführlichen Beratungsgespräch zu den Gestaltungsmöglichkeiten in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Verbindliche Auskünfte zur betrieblichen und privaten Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Vertragspartner.