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Altersrente aus polnischen und deutschen Zeiten

von Gabriela 28.06.2020 | 08:06
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Experten, gestern habe ich meine Renteninformation erhalten und möchte grob angeben, worum es geht und um Ihre Einschätzung bitten. Bis jetzt, zugegeben, habe ich mich nicht richtig mit dem Thema auseinandergesetzt, man ist aber älter und föngt an drüber zu denken. Vor Jahren, als ich noch sehr schlecht deutsch konnte, wurden wir aufgefordert die Kontenklärung zu machen. Alle Zeiten habe ich wahrheitsgemäß ausgefüllt und alle Unterlagen eingereicht. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob alles richtig durch DRV gerechnet wurde und welchen Antrag ich jetzt noch stellen kann? Ich bin 1965 geboren. Im Jahr 1984 habe ich technisches Gymnasium abgeschlossen, mit 19. Soweit ich weiß, wird die Ausbildungszeit ab 17 anerkannt, also bei mir 2 Jahre. Die Ausbildung endete im Juni 1984, in Polen war das so, dass die Absolventen immer an September , nach Sommer, eingestellt wurden, also ging ich an am 01.09.1984 Vollzeit in meiner Beruf als Lebensmitteltechnologe zu arbeiten. Soll die zwanghafte Zeit der Arbeitslosigkeit von 06 - 08. 1984 nach FRG anerkannt Werden? Am 01.11.1987 habe ich ein Kind geboren, dass leider am 03.11.1987 verstarb. Die ganze Zeit war ich beschäftigt. Nach diesem Ereignis habe ich die Arbeitsstelle gewechselt ( zwischenbetrieblieche Absprache, ohne Pause) und angefangeh, als Beamte zu arbeiten, ich würde 1989 wieder schwanger und wir sind im Mai 1989 nach Deutschland gekommen.Im 10.1989 wurde meine Tochter geboren.Ich meldete mich arbeitslos davor, bezog ALG für die Zeit zur Geburt, dann Mutterschaftsgeld. 1990 meldete ich mich erneut arbeitslos und habe nach der Eignungsrüfung durch Arbeitsagentur eine 2- jährige Umschulung zur Bürokauffrau absolviert, dann war ich wieder arbeitslos Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeldhilfe. 1996 habe ich meine Sohn zur Welt gebracht und 1997 eine 1-jhrige Maßnahme uur Bürofachkauffrau abgeschlossen. Leider ist mir nicht geglückt eine volle Arbeitsstelle im Büro zu ergattern, ich arbeitete nur auf Basis und kümmerte mich um meine Familie. Dann wurde krank, aber durch Arbeitsamt versichert, bis 2005.Ich war durchgehend seit 1989 - 2005 bei AA angemeldet und Leistungen bezogen, also nicht nur angemeldet sondern mit Leistung. Dazu Basis gearbeitet. Wie erwähnt, kam gestern die Renteninformation , mir wurde mitgeteilt, dass nach Erreichen des Regelrentenalters zum jetzigen Stand die Rente in der Höhe von 420 -€ ausgerechnet ist. Das kommt mir zu wenig vor? Ich möchte nur eine grobe Einschätzung. Für die Kindern stehen mir 5,5 Rentenpunkte zu, bin nicht sicher, wie es mit dem Kind , das gestorben in Polen ist, gehandhabt wird. In Polen hätte ich 2 Jahre nach 17 Ausbildungszeit und 4,5 Jahre Arbeit. In Deutschland war ich bei jedem Kind etwa 12 Monate voll zuhause, sonst durch Arbeitsamt gemeldet, also etwa 12 Jahre lang. Und auf Basis in der Zeit gearbeitet. Zu erwähnen gibt, dass ich eine Vertriebene bin, die kürzung nach FRG von 40% sollte nicht stattfinden, weil ich zu dem Personenkreis, der nach nach dem Deutsch-Polnischen Rentenabkomnen behandelt wird, gehöre. Bitte um eine grobe Eischätzung.

4 Antworten

Gabrielaam 28.06.2020 | 08:11
Entschuldige die Fehler im Tekst, es ist oft die Autokorrektur an dem Tablet, der statt z.B.wurde imner auf würde umändert.
Berateram 28.06.2020 | 10:02
Meine grobe Einschätzung lautet: „Die Berechnung könnte schon stimmen“. Aber mal im Ernst. Aufgrund Ihrer Angaben können Sie hier keine realistische Antwort erwarten. Mein Rat. Fordern Sie zu Ihrem Rentenbescheid alle Berechnungsanlagen an und sehen diese durch. Wenn Sie dann Fragen der Bewertung zu konkreten Zeiten haben, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rententräger oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen sich diese erläutern. Für Ihr erstes, leider verstorbenes Kind, erhalten Sie keine Kindererziehungszeiten, da diese erst nach Ablauf des Monats der Geburt beginnen, das Kind da aber schon verstorben war (§ 56 Abs. 5 SGB VI).
Berateram 28.06.2020 | 10:04
Ergänzung: Es handelt sich in Ihrem Fall ja um eine Renteninformation und nich um einen Rentenbescheid. Dann lassen Sie sich eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen übersenden.
Gabriela am 28.06.2020 | 16:05
Danke sehr, das werde uch machen. Viele Grüße Gabriela
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