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Experten-Antwort

Altersrente beantragen und gleichzeitig Schwerbehindertenausweis

von Regine21.01.2020 | 14:51
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Ich bin langjährig arbeitslos aufgrund meiner gesundheitlichen Situation,Erwerbsminderungsrente wurde aber abgelehnt. Daher möchte ich ab meinem 63. Geburtstag im Juni in frühzeitge Rente, mit hohen Abschlägen. Den Rentenantrag soll ich im Febraur stellen, habe sogar schon den Termin. Jetzt wurde bei mir eine sehr schwere Rheumaerkrankung festgestellt. Hatte bisher einen GdB von 40%, es ist wohl ziemlich klar, dass ich nun die 50% erreichen werde. Mit GdB 50% könnte ich mit weniger Abschlag in die Rente. Wie gehe ich nun richtig vor? Man sagte mir, wenn ich jetzt zuerst den Antrag auf Schwerbehindertenausweis stelle,und erst danach den Rentenantrag, wird mit der Berechnung meiner Rentenhöhe gewartet, bis das Versorgungsamt die Sache fertig hat. Oder ist das alles egal, und wenn ich bereits dies Jahr vorzeitig in Rente gehe, muss ich die vollen Abzüge hinnehmen, auch wenn paar Wochen später ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird? Herzlichen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regine,

in Ihrem Fall ist es ausschlaggebend zu welchem Zeitpunkt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wird. Wenn Sie ab dem 01.06.2020 eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen und das Versorgungsamt stellt nachträglich einen GdB von 50 zu einem Zeitpunkt vor Rentenbeginn fest, können Sie problemlos in die für Sie günstigere Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Wird hingegen ein GdB erst nach dem 01.06.2020 festgestellt, ist ein Wechsel in die Altersrente wegen Schwerbehinderung nicht mehr möglich, wenn der Rentenbescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte bereits bindend geworden ist.

Sie sollten daher schnellstmöglich beim Versorgungsamt den Antrag auf Erhöhung Ihres GdB stellen. Spätestens im März sollte Sie dann Rente beantragen und dabei, mit Hinweis auf das laufende Verfahren beim Versorgungsamt, beide Altersrentenarten beantragen. Da es bei den Rentenversicherungsträger teilweise unterschiedliche Verfahrensweisen gibt, empfehlen wir Ihnen das weitere Vorgehen mit der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu besprechen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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