Hallo Regine,
in Ihrem Fall ist es ausschlaggebend zu welchem Zeitpunkt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wird. Wenn Sie ab dem 01.06.2020 eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen und das Versorgungsamt stellt nachträglich einen GdB von 50 zu einem Zeitpunkt vor Rentenbeginn fest, können Sie problemlos in die für Sie günstigere Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Wird hingegen ein GdB erst nach dem 01.06.2020 festgestellt, ist ein Wechsel in die Altersrente wegen Schwerbehinderung nicht mehr möglich, wenn der Rentenbescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte bereits bindend geworden ist.
Sie sollten daher schnellstmöglich beim Versorgungsamt den Antrag auf Erhöhung Ihres GdB stellen. Spätestens im März sollte Sie dann Rente beantragen und dabei, mit Hinweis auf das laufende Verfahren beim Versorgungsamt, beide Altersrentenarten beantragen. Da es bei den Rentenversicherungsträger teilweise unterschiedliche Verfahrensweisen gibt, empfehlen wir Ihnen das weitere Vorgehen mit der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu besprechen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung