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Experten-Antwort

Altersrente beantragt - welchen Einfluss hat die KK ?

von Unsicher195523.10.2018 | 15:32
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Lieber Experte, ich bin seit Mai 2018 krank und habe am 06.10.18 die Rente für besonders langjährig Versicherte - beginn 01.03.2019 beantragt (werde dann 63 und 6 Monate alt). Jetzt bekomme ich von meiner KK eine "Anhörung" Antrag auf Leistungen zur REHA die ich bis zum 31.10. beantworten kann/soll ? Ich befinde mich in Behandlung und kann den Sinn einer REHA und deren Aufforderung nicht erkennen, ausser das die KK Einfluss gegenüber meiner Verrentung nehmen möchte. Wie verhalte ich mich korrekt? Habe ich mit erreichen der Altersgenze nicht sowieso Anspruch auf Rente auch wenn ich bis dahin im Krankengeld bin ? Was kann ich tun damit mein Rentenantrag nicht gefährdet ist ? Danke für Ihren Rat ! viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.10.2018 | 16:26

Hallo Unsicher1955,

Ihre Schilderungen sind nicht ganz eindeutig, aber ich nehme mal an, dass die Krankenkasse Sie jetzt aufgefordert hat, einen Reha-Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen.

Falls dies der Fall ist, empfehle ich Ihnen, dass Sie Ihre Krankenkasse über den bereits gestellten Antrag auf Altersrente informieren. Wenn Sie die Altersrente als Vollrente beantragt haben (oder wenigstens in Höhe von zwei Dritteln), haben Sie gegenüber der Rentenversicherung keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Rehabilitation; der Reha-Antrag müsste daher vom Rentenversicherungsträger abgelehnt werden.

Sollte die Krankenkasse auch nach dem Hinweis auf die beantragte Altersrente auf einen Reha-Antrag bestehen, können Sie diesen ruhig beim Rentenversicherungsträger stellen. Er wird dann – wie gesagt – abgelehnt. Es kommt dabei auch nicht zu einer Umdeutung des Reha-Antrags in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, sodass Sie an Ihren bisherigen Altersrentenplänen unverändert festhalten können.

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