Hallo Unsicher1955,
Ihre Schilderungen sind nicht ganz eindeutig, aber ich nehme mal an, dass die Krankenkasse Sie jetzt aufgefordert hat, einen Reha-Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen.
Falls dies der Fall ist, empfehle ich Ihnen, dass Sie Ihre Krankenkasse über den bereits gestellten Antrag auf Altersrente informieren. Wenn Sie die Altersrente als Vollrente beantragt haben (oder wenigstens in Höhe von zwei Dritteln), haben Sie gegenüber der Rentenversicherung keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Rehabilitation; der Reha-Antrag müsste daher vom Rentenversicherungsträger abgelehnt werden.
Sollte die Krankenkasse auch nach dem Hinweis auf die beantragte Altersrente auf einen Reha-Antrag bestehen, können Sie diesen ruhig beim Rentenversicherungsträger stellen. Er wird dann – wie gesagt – abgelehnt. Es kommt dabei auch nicht zu einer Umdeutung des Reha-Antrags in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, sodass Sie an Ihren bisherigen Altersrentenplänen unverändert festhalten können.