Ich schließe mich dem vorherigen Beitrag an. Ob durch die Zahlung freiwilliger Beiträge der Erwerbsminderungsschutz bei Ihnen aufrecht erhalten werden kann, müsste Ihr Rentenversicherungsträger (ggf. im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches) prüfen.
Ebenso können Sie bei diesem Gespräch ebenso abklären lassen, inwieweit sich bei Ihnen ein etwaiger Erwerbsminderungsrentenbezug auf eine spätere (anschließende) Altersrente auswirkt.