Hallo Christian74,
sofern Sie neben Ihrer Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtliche Zeiten erwirtschaften, zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung / Tätigkeit in einer WfbM, werden diese Zeiten bei der Berechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt. Ob sie sich dann auch rentensteigernd auswirken (Stichwort Zurechnungszeit, siehe Antwort von KSC), können wir Ihnen an dieser Stelle nicht sagen.
Bei einem nahtlosen Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente haben Sie Besitzschutz, d.h. die Altersrente ist nicht niedriger als die bisherige Erwerbsminderungsrente. Ein Besitzschutz der persönlichen Entgeltpunkte kommt auch dann in Betracht, wenn die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach einem möglichen Wegfall der EM-Rente beginnt.