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Experten-Antwort

Altersrente bei EM-Rente

von Christian7415.02.2017 | 13:24
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Guten Tag, ich beziehe seit 2009 eine kleine EM-Rente und bin gerade etwas verwirrt. So wie ich es verstanden hatte, ist meine EM-Rente = meine Altersrente, aber ich könnte sie durch z.B. die Arbeit in einer WfbM steigern. Gerade habe ich aber viel widersprüchliches gelesen. Wie genau verhält sich das nun? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian74,

sofern Sie neben Ihrer Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtliche Zeiten erwirtschaften, zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung / Tätigkeit in einer WfbM, werden diese Zeiten bei der Berechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt. Ob sie sich dann auch rentensteigernd auswirken (Stichwort Zurechnungszeit, siehe Antwort von KSC), können wir Ihnen an dieser Stelle nicht sagen.

Bei einem nahtlosen Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente haben Sie Besitzschutz, d.h. die Altersrente ist nicht niedriger als die bisherige Erwerbsminderungsrente. Ein Besitzschutz der persönlichen Entgeltpunkte kommt auch dann in Betracht, wenn die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach einem möglichen Wegfall der EM-Rente beginnt.

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6 Antworten

Herz1952am 15.02.2017 | 15:48
EM-Rente ist etwas anderes als die Altersrente. Sie können die EM-Rente aber durch Arbeit in einer WfbM aufstocken.
KSCam 15.02.2017 | 18:37
Es ist alles nicht ganz so einfach. Klar ist: Bei einer Tätigkeit in einer WfbM werden Beiträge gezahlt und diese Beiträge wirken sich grundsätzlich rentensteigernd aus. Somit müsste die spätere Altersrente steigen. In Ihrer EM Rente ist jedoch eine Zurechnungszeit enthalten, die Rente wurde so berechnet als ob Sie bis 62 weitergearbeitet hätten. (2009 vielleicht nicht bis 62 aber bis 60?). Und nur wenn Beiträge die parallel zur Zurechnungszeit liegen höher sind als der Wert der Zurechnungszeit können die Beiträge die spätere Altersrente erhöhen. Da aber keiner im Forum Ihren Versicherungsverlauf und Ihren Rentenbescheid kennt, kann auch keiner sagen ob und um wie viel die Altersrente steigen könnte........zumal auch keiner weiß wie sich Gesetze bis dahin noch ändern.......
Christian74am 15.02.2017 | 22:01
Danke, es ging mir eigentlich darum zu wissen, ob meine Altersrente (oder zumindest ein gewisser Betrag) mit eintritt in die EM-Rente schon feststeht/stand, den ich mindestens bekommen würde und wie sich der im Groben berechnet. Ich bekomme (mittlerweile) rund 680 Euro Brutto und bekomme sie mit Grundsicherung aufgestockt, von dem zahle ich in eine kleine Bonusrente ein, wenn also meine Altersrente auch 680 Brutto wäre, wie ich dachte und ich meine Altersrente nicht mehr erhöhen kann, wäre das ja wahrscheinlich sinnlos, da mir das Amt die Rente sicher im Alter anrechnet.
Christian74am 15.02.2017 | 22:05
Nachtrag: Es ist eine volle EM-Rente
KSCam 15.02.2017 | 22:59
Wenn die Gesetze so bleiben wie sie sind und Sie die EM Rente durchgehend bis zur Altersrente bekommen, kann die Altersente nicht weniger werden als die EM Rente. Mehr kann Ihnen ohne Kenntnis des Falles keiner sagen. Dazu müssten Sie sich individuell beraten lassen. Wenn Sie wirklich nur deshalb in die WfbM wollen weil sich dadurch vielleicht die Altersrente erhöht, ist das m.E. eine fragwürtige Entscheidung.
Christian74am 16.02.2017 | 00:42
Naja, ich sags mal so, die Rentenbeiträge werden ja nicht umsonst gezahlt, sonst könnte man ja auch für nichts hingehen, wenn es reine "Therapie" wäre, aber dann weiß ich bescheid, danke.
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