Hallo Tina,
als schwerbehinderter Mensch, geboren im April 1961 hätten Sie bereits mit 64 Jahren und 6 Monaten im Jahre 2025 abschlagsfrei über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Rente gehen können, also ab dem 01.11.2025, sofern bei Ihnen 35 Jahre mit rentenrechtlich relevanten Zeiten vorliegen und die Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 auch schon zu diesem Zeitpunkt vorlag. Allerdings ist dies jetzt grundsätzlich nicht mehr so weit rückwirkend möglich. Eine Umwandlung Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente kann nur auf Antrag unter Beachtung der Fristen erfolgen.
Diese Rente wäre dann abschlagsfrei, so wie die Regelaltersrente. Die Höhe kann allerdings differieren, wenn Sie bis zu Ihrer Regelaltersgrenze zum 01.11.2027 ( 66 Jahre und 6 Monate ) noch weiter arbeiten, auch bei einem Minijob. Denn hierdurch werden weiter grundsätzlich Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, die sich rentensteigernd auswirken, es sei denn Sie verzichten bei einem Minijob auf das Vorliegen der Versicherungspflicht. Dabei ist es auch unerheblich, ob Sie diese Tätigkeit neben einer vorgezogenen Altersrente weiter ausüben oder die Tätigkeit ohne Bezug einer vorgezogenen Altersrente ausüben. Sie erzielen in jedem Fall bei weiterem Vorliegen einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung ab der Regelaltersgrenze eine Rentensteigerung, so dass bei dieser Konstellation die Rentenbeträge zum Zeitpunkt der Umwandlung und ab der Regelaltersgrenze differieren.
Ein erneuter Wechsel von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen in die Regelaltersrente ist nicht nötig und vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen. Die Rente läuft ab Erreichen der Regelaltersgrenze in der selben Höhe weiter. Wurde vorher noch eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt erhöht diese die Altersrente dann nach Erreichen der Regelaltersgrenze, wie eben ausgeführt.
Es kann unter Umständen günstig sein, die volle Erwerbsminderungsrente vorzeitig in eine vorgezogene, abschlagsfreie Altersrente umzuwandeln. Wir empfehlen aber dies vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger überprüfen zu lassen.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen handelt es sich um eine vorgezogene Altersrente, die bei Vorliegen der Voraussetzungen- dem Vorliegen von 35 Versicherungsjahren mit rentenrechtlich relevanten Zeiten und einem Vorliegen eines GdB von mindestens 50-frühestens ab dem 62. Lebensjahr mit 10,8 % Abschlägen und ab dem 65. Lebensjahr, wenn nicht bereits in Anspruch genommen, abschlagsfrei bezogen werden kann.
Die Regelaltersrente kann ab dem Jahrgang 1964 ab dem 67. Lebensjahr bezogen werden, sofern die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wenigstens im Umfang von 5 Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.
Die Aktivrente hat keinen direkten Bezug zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder andere Rentenzahlungen. Leider ist der Begriff etwas missverständlich, da es sich bei der " Aktivrente " eben um keine separate Rentenzahlung handelt, sondern tatsächlich um einen Steuerbonus, der seit dem 01.01.2026 gilt. Sie erlaubt Rentenbeziehern ab Erreichen der Regelaltersgrenze ( bei Versicherten ab Geburtsjahr 1964 ist das das 67. Lebensjahr ), ab diesem Zeitpunkt monatlich steuerfrei aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit hinzuzuverdienen-um Weiterarbeit im Alter attraktiver zu machen.
Dieser steuerfreie Bonus von maximal 2000 Euro brutto-also vor Abzug der Sozialabgaben zur Kranken-und Pflegeversicherung- monatlich gilt ausdrücklich ausschließlich für Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, nicht für Einkünfte aus selbständiger Erwerbsarbeit und auch nicht für andere Einkünfte.
Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen einen grundsätzlichen Überblick gegeben zu haben.
Wir empfehlen Ihnen weiter die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren. Hierzu bedarf es einer Terminvereinbarung. Diese können Sie über die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung vornehmen. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 von Montags bis Donnerstags in der Zeit von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung