Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte

von Tina18.02.2026 | 20:42
223 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im April 1961 geboren, schwerbehindert und beziehe seit 2013 volle Erwerbsminderungsrente. Allerdings übe ich noch einen Minijob aus. Nun habe ich die Überlegung von der EM-Rente in die Altersrente für schwerbehinderte zu wechseln. Dazu meine Fragen: 1. Ist es korrekt, dass ich bereits 2025 ohne Abzug in Rente hätte gehen können? D.h., wäre dann die Rente in jedem Fall so hoch wie bei einer normalen Altersrente? 2. Falls ich z. B. ab 01.06.2026 Altersrente für Schwerbehinderte beziehen würde, müsste ich dann im November 2027 wiederum in die Regelaltersrente wechseln oder bleibt es für immer bei der Altersrente für Schwerbehinderte? 3. Ist es möglich, dass die Altersrente für Schwerbehinderte ein wenig höher ausfällt als die Erwerbsminderungsrente? Danke für Ihre Hilfe! 4. Was ist denn generell der Unterschied zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Regelaltersrente? Gibt es irgendetwas zu beachten? 5. Wie ist das mit der Aktivrente geregelt bei der Altersrente für Schwerbehinderte? Für Ihre Hilfe und Antworten im voraus recht herzlichen Dank. Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

 

als schwerbehinderter Mensch, geboren im April 1961 hätten Sie bereits mit 64 Jahren und 6 Monaten im Jahre 2025 abschlagsfrei über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Rente gehen können, also ab dem 01.11.2025, sofern bei Ihnen 35 Jahre mit rentenrechtlich relevanten Zeiten vorliegen und die Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 auch schon zu diesem Zeitpunkt vorlag. Allerdings ist dies jetzt grundsätzlich nicht mehr so weit rückwirkend möglich. Eine Umwandlung Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente kann nur auf Antrag unter Beachtung der Fristen erfolgen.

 

Diese Rente wäre dann abschlagsfrei, so wie die Regelaltersrente. Die Höhe kann allerdings differieren, wenn Sie bis zu Ihrer Regelaltersgrenze zum 01.11.2027 ( 66 Jahre und 6 Monate ) noch weiter arbeiten, auch bei einem Minijob. Denn hierdurch werden weiter grundsätzlich Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, die sich rentensteigernd auswirken, es sei denn Sie verzichten bei einem Minijob auf das Vorliegen der Versicherungspflicht. Dabei ist es auch unerheblich, ob Sie diese Tätigkeit neben einer vorgezogenen Altersrente weiter ausüben oder die Tätigkeit ohne Bezug einer vorgezogenen Altersrente ausüben. Sie erzielen in jedem Fall bei weiterem Vorliegen einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung ab der Regelaltersgrenze eine Rentensteigerung, so dass bei dieser Konstellation die Rentenbeträge zum Zeitpunkt der Umwandlung und ab der Regelaltersgrenze differieren.

 

Ein erneuter Wechsel von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen in die Regelaltersrente ist nicht nötig und vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen. Die Rente läuft ab Erreichen der Regelaltersgrenze in der selben Höhe weiter. Wurde vorher noch eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt erhöht diese die Altersrente dann nach Erreichen der Regelaltersgrenze, wie eben ausgeführt.

 

Es kann unter Umständen günstig sein, die volle Erwerbsminderungsrente vorzeitig in eine vorgezogene, abschlagsfreie Altersrente umzuwandeln. Wir empfehlen aber dies vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger überprüfen zu lassen.

 

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen handelt es sich um eine vorgezogene Altersrente, die bei Vorliegen der Voraussetzungen- dem Vorliegen von 35 Versicherungsjahren mit rentenrechtlich relevanten Zeiten und einem Vorliegen eines GdB von mindestens 50-frühestens ab dem 62. Lebensjahr mit 10,8 % Abschlägen und ab dem 65. Lebensjahr, wenn nicht bereits in Anspruch genommen, abschlagsfrei bezogen werden kann. 

 

Die Regelaltersrente kann ab dem Jahrgang 1964 ab dem 67. Lebensjahr bezogen werden, sofern die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wenigstens im Umfang von 5 Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

 

Die Aktivrente hat keinen direkten Bezug zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder andere Rentenzahlungen. Leider ist der Begriff etwas missverständlich, da es sich bei der " Aktivrente " eben um keine separate Rentenzahlung handelt, sondern tatsächlich um einen Steuerbonus, der seit dem 01.01.2026 gilt. Sie erlaubt Rentenbeziehern ab Erreichen der Regelaltersgrenze ( bei Versicherten ab Geburtsjahr 1964 ist das das 67. Lebensjahr ), ab diesem Zeitpunkt monatlich steuerfrei aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit hinzuzuverdienen-um Weiterarbeit im Alter attraktiver zu machen.

 

Dieser steuerfreie Bonus von maximal 2000 Euro brutto-also vor Abzug der Sozialabgaben zur Kranken-und Pflegeversicherung- monatlich gilt ausdrücklich ausschließlich für Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, nicht für Einkünfte aus selbständiger Erwerbsarbeit und auch nicht für andere Einkünfte.

 

Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen einen grundsätzlichen Überblick gegeben zu haben.

 

Wir empfehlen Ihnen weiter die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren. Hierzu bedarf es einer Terminvereinbarung. Diese können Sie über die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung vornehmen. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 von Montags bis Donnerstags in der Zeit von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Uweam 18.02.2026 | 21:08
1. ja 2. nein 3. vermutlich nicht 4. keiner nach einer EMR 5. Steuerfrei 2000 € hinzuverdienen dürfen Sie erst ab der Regelaltersgrenze
Uweam 18.02.2026 | 21:10
Es bleibt für immer bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
KSCam 18.02.2026 | 21:54
Unabhängig davon wann Sie in die AR wechseln wird sich am Geld nichts ändern. In einigen Fällen mit Grundrentenzuschlag könnte der Betrag etwas geringer werden. Wer Steuern als Rentner zahlt, könnte profitieren wenn er erst mit Regelalter wechselt. Von der Aktivrente profitieren Sie erst ab Regelalter (11/2027) falls Sie dann als Rentner immer noch arbeiten und mehr als Minijoblohn haben.
Wunderheilung?am 18.02.2026 | 21:57
Jemand ist seit 13 Jahren voll erwerbsgemindert und träumt davon ab 66 1/2 von der Aktivrente zu profitieren?
Du meine Güteam 19.02.2026 | 10:40
Ja, wie kann das sein? Wird das überhaupt nicht überprüft? Unfassbar.
Selberam 19.02.2026 | 11:16
2000 € / (4*15 h/Woche) = 33,33 €/h Sehr viele Berufe liegen über diesem Stundenlohn.
Tinaam 19.02.2026 | 11:50
Wenn man den ganzen Sachverhalt nicht kennt sollte man einfach seinen Kommentar für sich behalten.
Eigentoram 19.02.2026 | 13:08
Dieser Beitrag, mit Arbeitszeiten und Löhnen, war eigentlich in Ihrem Sinne. Aber he, Tina ist eine Mimose. Oder ein Terrier, der um sich beißt, auch in die Hand, die sie füttert!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026