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Altersrente frühestens

von FHuber20.01.2009 | 14:18
1148 Ansichten
2 Antworten

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Im Lexikon lese ich "Altersrenten, Erziehungsrenten und unbefristete Erwerbsminderungsrenten werden von dem Kalendermonat an gezahlt, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind" Ich bin August 1946 geboren. Wird die Rente dann schon für August gezahlt oder erstmals für incl. September? (Es geht hier nur um den Monat, nicht sonstige Fristen). Gruß und Dank

2 Antworten

Brilleam 20.01.2009 | 14:25
Hallo FHuber, es geht vmtl. nur um das notwendige Lebensalter für den Anspruch? Wenn Sie am 01.08.46 geboren wurden, dann vollenden Sie Ihr 63. Lebensjahr am 31.07.2009 - haben also ab dem 01.08.2009 einen Anspruch, da die Voraussetzung 'Alter' zum Beginn des Monat 'August' vorliegt. Sind Sie jedoch zw. dem 02. und dem 31.08.46 geboren, dann liegt das vollendete Lebensjahr (hier z.B. 63) erst zum Beginn des 'September' vor. Rechtsgrundlage: § 187 BGB
Antwortam 20.01.2009 | 14:22
Wenn Sie am 1. des Monats geboren sind, dann beginnt die Rente am 01.August. Wenn Sie aber nicht am 01.August geboren sind, dann beginnt die Rente erst im September, da die Voraussetzugen, die Vollendung des Lebensjahres zu Beginn des Monats August noch nicht vorliegen.
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