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Altersrente für besonders langjährig Versichert

von verwirrt10.10.2007 | 03:27
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Mal eine Verständnisfrage: Die Rentenart für die besonders langjährig Versicherte ist doch neu und gilt auch erst ab 2012, oder???

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die für § 38 Sozialgesetzbuch VI neu geregelte Altersrente für besonders langjährig Versicherte soll - nach derzeitigem Rechtsstand - ab 2012 Inkrafttreten.

Diese Altersrente kann bei Vorliegen der Wartezeit von 45 Jahren (zu der neben Beitragszeiten u.a. auch Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr rechnen) ab dem 65. Lebensjahr - ohne Abschlag - beansprucht werden.

Der erste Jahrgang der theoretisch diese Rente beanspruchen kann, wird der Geburstjahrgang 1947 sein.

Dieser Geburtsjahrgang wie auch nachfolgende Geburtsjahrgänge können aber auch weit vor dem 65. Lebensjahr andere vorzeitige Altersrenten beanspruchen, etwa die Altersrente für langjährig Versicherte ab 62 bzw. 63 mit enstpr. Abschlägen. - so Beitrag von user Batrix.

Im Fall der Fälle kann eine zeitnahe ausführliche Beratung bzw. das Einholen einer Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger nicht schaden, zumal gerade auch im Hinblick auf systemimmanente Bedenken zu dieser neuen Wartezeit mit evtl. Änderungen zu rechnen ist.

Wer i. Ü. in einem demokrat. Rechts/- bzw. Sozialstaat an das unveränderte Bestehen von Übergangsregelungen über 17 Jahre plus x (etwa bei der "Rente mit 67") glaubt, hat sich wohl nie ernsthaft mit der Gesetzgebung, dem GG bzw. konkret den Veränderungen/Reformen im Steuerrecht und Sozialrecht der vergangenen Jahre auseinenandergesetzt.

Lassen Sie sich also im Fall der Fälle nochmals zeitnah und ausführlich beraten.

MfG

2 Antworten

no nameam 10.10.2007 | 06:16
Ja, diese Rentenart kann frühestens mit Rentenbeginn 01.01.2012 in Anspruch genommen werden. Also für alle Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wenn ich mich nicht verrechnet habe.
batrixam 10.10.2007 | 07:16
Du hast Dich nicht verrechnet :-) Aber das liegt daran, dass alle bis 31.12.1946 geborenen Personen eh mit 65 ohne Abschlag in Rente gehen können...
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