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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von gemö22.03.2021 | 10:04
143 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin im Mai 1958 geboren, habe vom 01.09.1973 bist 30.11.2013 normal gearbeitet, außer 15 Monaten Wehrdienst, dann ab 01.12.2013 Altersteilzeit, die am 31.05.2021 endet. Bekomme ich danach eine abschlagsfreie Rente? Ich denke ich habe dafür ja die Kriterien dafür erfüllt. Gruß gemö

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gemö,

den Beiträgen von „Valzuun“ und „senf dazu“ kann ich aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht zustimmen. Zur genauen Ermittlung der für Sie möglichen Varianten zum Rentenbeginn mit und ohne Abschläge können Sie gern auch den Rentenbeginnrechner unter https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html oder unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html?https=1 nutzen.

Für Fragen zum möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld muss ich Sie jedoch an Ihre zuständige Agentur für Arbeit verweisen, da es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht möglich ist, Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten.

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9 Antworten

senf-dazuam 22.03.2021 | 11:40
Hallo gemö! Dieses "Problem" stellte sich bei der Einführung der Altersrente für *besonders* langjährig Versicherte (kurz "Rente ab 63") einigen Menschen, die ATZ bis zum 63. Lebensjahr abgeschlossen hatten. Dann wäre die abschlagsbehaftete "Rente MIT 63" losgegegange, aber plötzlich gab es da was ohne Abschläge, allerdings ein paar Monate später. Aufgrund Ihres Versicherungslebens scheint die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt zu sein, die 35 Jahre für die abschlagsbehaftete Rente mit 63 ohnehin. Dann ist "nur noch" das erforderliche Alter zu erreichen. Bis dahin können Sie sich vermutlich nicht arbeitslos melden, da Sie durch die ATZ ja selbst das Ende Ihres Arbeitslebens herbeigeführt haben. Evtl. lässt sich mit dem Arbeitgeber die ATZ noch verlängern? Oder Sie leben als Privatier vom Ersparten, sorgen für eine Krankenversicherung und warten auf die abschlagsfreie Rente. Rechnen Sie aber vorher mal genau durch, was in beiden Situationen auf Sie zukommt und entscheinen dann!
Valzuunam 22.03.2021 | 10:55
Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommt für den Jahrgang 1958 frühestens mit 64 (also zum 01.06.2022) in Frage. Sie haben also am 01.06.2021 nicht alle Kriterien (Anspruchsvoraussetzungen) erfüllt - Sie sind schlicht zu jung. Daraus folgt ein Abschlag von 10,8 % (Rente für langjährig Versicherte oder ggf. 3,6 % Rente für Schwerbehinderte).
gemöam 22.03.2021 | 12:18
Danke für die Antworten. Ich habe schon des öfteren in der Presse oder auch im Netz gelesen das es die Rente mit 63 ohne Abschläge gibt, da wurden nur die 45 Jahre Versicherungsdauer und die 63 genannt, da ist nie was von dem Jahrgang erwähnt worden. Das ist sehr irreführend. Gruß gemö
senf-dazuam 22.03.2021 | 13:28
Hallo gemö! Dann haben entweder die jeweiligen redakteure das zu kurz dargestellt, oder Sie haben die Berichterstattung dazu nicht komplett gelesen ... Es war von Anfang an so angelegt, dass die Altersgrenze zunächst auf das Alter 63 gelegt wird und dann vom Jahrgang 1946 bis 1949 sukzessive von 63 auf 65 ansteigt. Bis die abschlagsfreie Rente (wie vorher auch schon) mit 65 erreicht werden kann. Gerade im Hinblick auf ATZ, die regelmäßig auf das Alter 63 und nicht auf 63+x geplant wurde, gab es in den letzten Jahren extrem viele Diskussionen. Sorry, dass es Sie jetzt anscheinend unvorbereitet trifft.
Mitleseram 22.03.2021 | 13:38
Zitat von senf-dazu anzeigen
Natürlich kann er sich arbeitslos melden. Und wird auch Arbeitslosengeld I erhalten, aufgrund der während der Altersteilzeit weiterhin angesparten Anwartschaft, wenn auch nur in der halben Höhe, enstprechend dem für die Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Vermutlich wird die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängen, aufgrund der selbst verschuldeten Arbeitslosigkeit aufgrund des ATZ-Vertrages. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass er für die restlichen 40 Wochen Arbeitslosengeld beziehen wird. Der 9monatige Bezug führt dazu, dass aufgrund der weiteren Rentenbeiträge durch die Agentur die Rente insgesamt höher ausfallen wird. Und die Krankenversicherung wird durch die Agentur für Arbeit vom ersten Tag an bezahlt, also auch währnd der Sperrzeit.
gemöam 28.03.2021 | 20:26
Eine andere Frage für mich wäre, wenn ich mich arbeitslos melde, wäre ich dann noch mit 63 Jahren vermittelbar oder müsste ich noch Schulungen absolvieren. Gruß gemö
Siehe hieram 28.03.2021 | 21:18
Das ist eine Frage, die Ihnen die Agentur für Arbeit besser beantworten kann, hat nämlich mit der Rentenversicherung gar nichts zu tun. Außer es tritt - was Ihnen nicht zu wünschen ist ! - noch der Fall einer Erwerbsminderung dazwischen. Aber dann erst fragen Sie hier gern noch mal nach.
senf-dazuam 29.03.2021 | 09:14
Hallo gemö! Der Job der Arbeitsagentuur ist ja dann nicht, Ihnen einfach so Geld "in den Rachen" zu schieben, sondern Sie wieder aus dem Stand der Arbeitslosigkeit in den der Beschäftigung zu bringen. Da kann es reichen, dass Sie regelmäßig Bewerbungen schreiben, aber vielleicht könnten Sie auch mit Schulungen für eine begehrte Sparte fitter gemacht werden. Das ist halt kein Vorruhestand, sondern Arbeitslosigkeit. Aber Sie haben ja mehrere Möglichkeiten für die kommende Zeit. Wenn die Arbeitslosigkeit zu stressig ist, dann können Sie auch die Renten mit Abschlag in Anspruch nehmen. Es kommt halt ganz darauf an. Eine gute Zeit bis dahin wünsche ich Ihnen!
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