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Altersrente für Frauen

von Helga27.02.2007 | 21:15
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12 Antworten

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Hallo, ich bin am 14.04.1948 geboren und arbeite ohne Pause seit 1989. Ich werde wahrscheinlich im Herbst diesen Jahres arbeitslos, kann ich mit 60 Jahren die Altersrente (mit Abschlag)für Frauen in Anspruch nehmen? Danke für Ihre Hilfe Gruß Helga

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können die Altersrente für Frauen ab 60 mit 18 % Abschlag beanspruchen (frühestmöglich ab Mai 2008), wenn Sie bis dahin die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und bis dahin - nach dem 40. Lebensjahr - mehr als 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben.

Bei der Inanspruchnahme der Altersrente wegen ALO sieht es etwas komplexer aus, zumal vorab vom zuständigen RV Träger für Sie zu klären wäre, ob Sie diese Rente überhaupt mit 60 (und dann ebenfalls 18 % Abschlag) beanspruchen können.

Dies wäre bei Ihnen u.a. dann der Fall, wenn Sie auch am 01.01.2004 arbeitslos gewesen sin, andernfalls können Sie diese Rente erst mit 62 Jahren und 4 Monaten beanspruchen.

Was den Hinweis zum ALG I Bezug von user hase angeht: Im Regelfall wird es so sein, dass das ALG I höher ist, als die Rente aus der gRV.

Die Arbeitsagentur kann Sie bis zum Auslaufen des ALG I Bezugs auch nicht dazu zwingen, die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen zu beanspruchen.

Sie sind ja bereits seit 1996 58 Jahre alt - informieren Sie sich deshalb bei der zuständigen Agentur für Arbeit - im Falle der Arbeitslosigkeit - über die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung nach § 428 SGB III.

Hinweis:

Für jeden Monat der freiwillig verspäteten Inanspruchnahme der Altersrente für Frauen reduziert sich der Abschlag um 0,3 %....

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Gern geschehen.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die 58er Regelung bzw. § 428 SGB III hindert Sie daran nicht - auch wenn es dann ab 60 mehr Abschläge gibt als nach Auslaufen des ALG I Bezuges mit 60 Jahren plus x.

Beziehen Sie also bei Abgabe der 58er Erklärung ALG I bis zum Auslaufen der Leistung und wechseln dann erst in die Frauenaltersrente.

MfG

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Die Abgabe der „58er-Regelung“ besagt lediglich, dass Sie von der Agentur für Arbeit keine Angebote mehr erhalten, keine Repressalien erdulden müssen, 17 Wochen Urlaub machen können usw.. Da Sie sowieso zum 01.01.2009 die Altersrente beantragen sollten Sie diesen § 428 SBG III zu Ihren Gunsten (einverstanden unter erleichterten Bedingungen) unterschreiben und abgeben.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da Sie bei dieser Rente lediglich 10,8% Kürzung haben. Sie müssten aber eine Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten haben.

Sollten Sie die 35 Jahre nicht erreichen verbleibt es bei der Altersrente für Frauen, aber leider mit 18% Kürzung.

7 Antworten

Schiko.am 27.02.2007 | 22:09
Sehe dies so. Es sind 15 jahre mindest- beiragszeit gegeben. Auch 121 monate nach dem 40. lebensjahr er- füllt. Sage deshalb, ab 1.5.2008 können sie die rente beantragen. Allerdings, sie müssen 18% abschlag in kauf nehmen.
Haseam 28.02.2007 | 07:51
Würde empfehlen den Antrag zum Auslauf von AloG I zu stellen, je später in Rente desto geringer die Abschläge.
Helgaam 28.02.2007 | 16:27
Danke für die Hilfe Gruß Helga
Helgaam 28.02.2007 | 20:23
Hallo, noch eine Frage zur 58er Regelung. Wenn ich dieses Modell in Anspruch nehme, kann ich trotzdem die Altersrente für Frauen (mit Abschlag) nach Ablauf des Arbeitslosengeldes Wählen? Danke Helga
Kimmiam 15.03.2007 | 15:16
Ich bin als Dipl.- Sportlehrerin im Schuldienst (NRW- Angestellten-verhältnis) seit 1975 tätig. Ende Sept. 2005 hatte ich einen Arbeitsunfall. Seit Dez. 2006 beziehe ich Arbeitslosengeld I. Ab 1.06.2006 erhalte die 1/2 Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Diese wird mit dem ALG verrechnet. Nun erhielt ich die Aufforderung einen Fragebogen zur Inanspruchnahme des § 428 SGB III) auszufüllen und zu unterzeichnen. Hier noch einige Daten: Geb.-Datum 1.1.1949 - nicht gekündigt. Noch immer krankgeschrieben. Klage gegen Unfallversicherung des Landes wurde eingereicht. Widerspruch gegen Versorgungsamt läuft noch. Wäre sehr dankbar nähre Einzelheiten zu erfahren, wie ich mich weiterhin verhalten soll. mfg Kimmi
Kimmiam 16.03.2007 | 09:31
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bitte teilen Sie mir noch mit, welche Rente ich dann am besten beantragen soll. Gute Zeit wünscht Ihnen Kimmi
Kimmiam 17.03.2007 | 11:15
Lieber Experte, ganz herzlichen Dank für Ihre superschnelle Auskunft. Kimmi
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