Sie können die Altersrente für Frauen ab 60 mit 18 % Abschlag beanspruchen (frühestmöglich ab Mai 2008), wenn Sie bis dahin die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und bis dahin - nach dem 40. Lebensjahr - mehr als 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben.
Bei der Inanspruchnahme der Altersrente wegen ALO sieht es etwas komplexer aus, zumal vorab vom zuständigen RV Träger für Sie zu klären wäre, ob Sie diese Rente überhaupt mit 60 (und dann ebenfalls 18 % Abschlag) beanspruchen können.
Dies wäre bei Ihnen u.a. dann der Fall, wenn Sie auch am 01.01.2004 arbeitslos gewesen sin, andernfalls können Sie diese Rente erst mit 62 Jahren und 4 Monaten beanspruchen.
Was den Hinweis zum ALG I Bezug von user hase angeht: Im Regelfall wird es so sein, dass das ALG I höher ist, als die Rente aus der gRV.
Die Arbeitsagentur kann Sie bis zum Auslaufen des ALG I Bezugs auch nicht dazu zwingen, die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen zu beanspruchen.
Sie sind ja bereits seit 1996 58 Jahre alt - informieren Sie sich deshalb bei der zuständigen Agentur für Arbeit - im Falle der Arbeitslosigkeit - über die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung nach § 428 SGB III.
Hinweis:
Für jeden Monat der freiwillig verspäteten Inanspruchnahme der Altersrente für Frauen reduziert sich der Abschlag um 0,3 %....
MfG