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Altersrente für Frauen

von Lilli12.02.2010 | 11:33
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Dankeschön an Tschacka und an den Experten zu meiner Frage vom 11.02.2010. Super!!! Wieviel Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn müßte der Rentenantrag gestellt werden? Wann sollte man den Arbeitgeber fairerweise über den Rentenantrag infomieren und welche Form zum Austritt aus dem Berufsleben sollte man wählen nach Erhalt des Rentenbescheides (Kündigung oder Aufhebungsvertag)? Vielen Dank! Lilli

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Tschacka".

8 Antworten

Tschackaam 12.02.2010 | 11:47
Halli Lilli, also die DRV benötigt (sofern alle Versicherungszeiten geklärt sind) ca. 3 Monate für die Bearbeitung des Rentenantrags. Schauen Sie mal in Ihren Arbeitsvertrag was da zum Thema Kündigung drin steht! Aufhebungsvertrag oder normale Kündigung? Können Sie nur selbst entscheiden. Bei einem Aufhebungsvertrag könnten Sie vielleicht noch ne Abfindung rausholen. Grundsätzlich könnten Sie den Rentenbeginn auch noch mit "Arbeitslosigkeit" rausziehen. Nur müssen Sie dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!!! Alles Gute und schönes WE Tschacka
Pebroam 12.02.2010 | 16:44
Soweit ich informiert bin, muß man bei Arbeitslosigkeit ab einem bestimmten Alter ein Revers unterschreiben, daß man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Schon hat man Ruhe.
KSCam 12.02.2010 | 16:50
So was gab es früher mal, der der sich heute arbeitslos meldet, hat wahrscheinlich keine Ruhe. Ihr Wissen stammt aus der Zeit vor 2009 - heute geht es um fördern und fordern.
Pebroam 12.02.2010 | 17:24
Ich denke, dies gilt heute noch. Optisch fällt man dann aus der Arbeitslosenstatistik raus und das ist durchaus erwünscht aus Regierungssicht.
Annelieseam 12.02.2010 | 21:05
. . . habe das seit 6/2008 selbst so erleben dürfen! Wenn Du ein dickes Fell hast, kann man die 2 Jahre, aber durchstehen. Gruß Anneliese
Rentneram 13.02.2010 | 08:58
Haben Sie schon mal in Ihren Tarifvertrag geguckt? Oft steht da nämlich, dass ds Arbeitsverhältnis mit Erhalt einer unbefristeten Rente automatisch endet - ohne Kündigung oder gar Abfindung.
ingeam 13.02.2010 | 18:39
ich bin jahrgang 1950 september 50% und G. beziehe seid 2003 eu-rente mit 10,8%abzügen.35 jahre voll.bekomme ich bei meiner rente mit 60 ohne abzüge auch meine beiden kinderjahre und den versorgungsausgleich von meiner scheidung? oder bekomme ich das erst mit 65 jahren und4 monaten? ich glaube bei der eu-rente war der scheidungsausgleich noch nicht mitberechnet und die beiden kinderjahre oder???? DANKE FÜR IHRE AUFKLÄRUNG!!!!!! INGE
Schadeam 14.02.2010 | 13:28
Die Abschläge sind bei der Altersrente dann weg, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind UND am 16.11.2000 bereits schwerbehindert waren. Trifft das nicht zu, bleibt der Abschlag! Ob die Kinder in der Rente drin sind, sehen Sie, wenn Sie in den Rentenbescheid schauen (Pflichtbeitrag für Kindererziehung). Eigentlich ja, es sei denn Sie hätten die Kinder erst nach 2003 bekommen. Ist doch recht unwahrscheinlich - und wenn die Kinder nicht drinstehen, dann haben Sie im Rentenantrag auf die Kinderfrage mit "nein" geantwortet, was auch relativ blöd gewesen wäre :-)) Und auch die Punkte aus dem VAG müssten Sie aus dem Bescheid erkennen, sofern die Scheidung vor 2003 lag... Wenn Sie das alles aud dem Rentenbescheid nicht rauslesen können, suchen Sie eine DRV Beratungsstelle auf, die klären die offenen Fragen.
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