Sofern bei Ihnen wirklich die Voraussetzungen für eine Rente mit 60 erfüllt sind (was ich anhand Ihrer Angaben nicht beurteilen kann), so gilt bei Weiterarbeit während des Rentenbezuges folgendes:
- Die Hinzuverdienstgrenze wird anhand Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgeltes geprüft. Das ist regelmäßig das Bruttogehalt (bestimmte Zuschläge können abgezogen werden - Sie erkennen das aus Ihrer Gehaltsabrechnung, wenn dafür auch keine Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. gezahlt wurden). Ohne Bedeutung ist das zu versteuernde Einkommen lt. Steuerbescheid.
- Wenn Sie mit Ihrem Verdienst unterhalb der Grenze für die Vollrente (z.Zt. 400 EUR) bleiben, sind Sie in Ihrer Beschäftigung versicherungsfrei (nur ihr AG zahlt dann seinen Beitrag zur RV). Beziehen Sie wegen Überschreitens der Grenze eine Teilrente, dann zahlen Sie und der Arbeitgeber weiter Beiträge.
- Auf Ihre eventuell bezogeneTeilrente hat die Beitragszahlung zunächst keinen Einfluss. Wenn Sie dann aufhören zu arbeiten und wieder die Vollrente beziehen, wird Ihre Rente zusätzlich um einen Zuschlag aus den zwischenzeitlich gezahlten Beiträgen erhöht.