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Altersrente für Frauen

von brigitte16.04.2008 | 14:01
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erfülle die 3 Bedingungen für den Renteneintritt mit 60, will aber noch für momentan unbestimmte Dauer (2-3 Jahre ?) weiterarbeiten. Wird die Hinzuverdienstgrenze nun vom Bruttogehalt oder vom Steuereinkommen berechnet (was bei mir ein großer Unterschied ist (verheiratet, Splittingtabelle))? Müssen Arbeitgeber und ich weiter Rentenbeiträge entrichten und wie wirkt sich das auf meine Rente aktuelle aus? Was passiert, wenn ich dann z.B. mit 63 aufhöre zu arbeiten mit meiner Rentenhöhe? Danke schön.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern bei Ihnen wirklich die Voraussetzungen für eine Rente mit 60 erfüllt sind (was ich anhand Ihrer Angaben nicht beurteilen kann), so gilt bei Weiterarbeit während des Rentenbezuges folgendes:

- Die Hinzuverdienstgrenze wird anhand Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgeltes geprüft. Das ist regelmäßig das Bruttogehalt (bestimmte Zuschläge können abgezogen werden - Sie erkennen das aus Ihrer Gehaltsabrechnung, wenn dafür auch keine Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. gezahlt wurden). Ohne Bedeutung ist das zu versteuernde Einkommen lt. Steuerbescheid.

- Wenn Sie mit Ihrem Verdienst unterhalb der Grenze für die Vollrente (z.Zt. 400 EUR) bleiben, sind Sie in Ihrer Beschäftigung versicherungsfrei (nur ihr AG zahlt dann seinen Beitrag zur RV). Beziehen Sie wegen Überschreitens der Grenze eine Teilrente, dann zahlen Sie und der Arbeitgeber weiter Beiträge.

- Auf Ihre eventuell bezogeneTeilrente hat die Beitragszahlung zunächst keinen Einfluss. Wenn Sie dann aufhören zu arbeiten und wieder die Vollrente beziehen, wird Ihre Rente zusätzlich um einen Zuschlag aus den zwischenzeitlich gezahlten Beiträgen erhöht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Schade und Wolfgang Amadeus haben Recht. Bitte lassen Sie sich Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei Ihrem Rententräger ausrechnen. Sie können dazu die Baratungsstelle aufsuchen oder schriftlich eine Rentenauskunft anfordern.

4 Antworten

brigitteam 16.04.2008 | 15:41
OK, wenn also mein sozialversicherungspflichtiges Entgelt z.B. 2800 Euro betrüge, wo läge dann meine 1/3-Teilrentengrenze bzw. wäre diese dann überschritten?
Schadeam 16.04.2008 | 15:50
das müsste doch in Ihrer letzten Rentenauskunft stehen? Wenn Sie keine aktuelle besitzen, fordern Sie bitte eine an.
brigitteam 16.04.2008 | 17:21
Fr./Hr. Schade - Sie haben mich mißverstanden. Ich habe nicht nach der Regelaltersrente gefragt, sondern nach der Zuverdienstgrenze für 1/3-Teilrente, wenn nicht der Durchschnittsverdienst anzusetzen ist, sondern z.B. 2800 Euro.
Wolfgang Amadeusam 16.04.2008 | 19:23
Schade hat recht, die Hinzuverdienstgrenzen sind im hinteren Bereich der sogenannten Rentenauskunft aufgeführt (nicht allerdings in der Renteninformation). Kann bei Bedarf jederzeit bei der Rentenversicherung angefordert werden. Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Teilrente werden nämlich individuell errechnet und richten sich nach den individuellen Entgeltpunkten in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn. Wenn Du Dich näher damit befassen möchtest, die gesetzlichen Bestimmungen zur Errechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__34.html
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