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Altersrente für Frauen

von Sandra06.06.2008 | 18:42
975 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Experten, auf meiner Mitteilung zum frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Rentenminderung ist der 1.6.2015 angekreuzt. Kann ich mit 60 Jahren diese Rente beantragen (mit 18% Abzug) auch wenn ich im 58. und 59. Lebensjahr keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgehe? Unter anderem ist die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit, die Altersrente wegen Arbeitstosigkeit, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte angekreuzt. Ich bin Jahrgang 5/1950. Gruß Sandra

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersrente für Frauen können Sie bereits mit 60 erhalten, wenn Sie mindestens 15 Jahre Versicherungszeit erfüllen und nach dem 40. Geburtstag noch mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Eine bezahlte Beschäftigung im 58. und 59. Lebensjahr ist also nicht zwingend erforderlich.

2 Antworten

Schiko.am 06.06.2008 | 22:15
Nach meiner meinung können sie als im mai 1950 geboren, mit 65 jahren 4 monaten abschlagsfrei rente beziehen. Unter der voraussetzung, zwischen dem 40. lebensjahr und rentenbeginn sind 121 monate anrechnungsfähige beiträge bezahlt, auch schon rente für frauen mit 60 jahren. Natürlich, lebenslang müssen sie 18% abschlag in kauf nehmen. Mit den nachweis der schwerbehinderung von 50% nur mit 10,8 % abschlag. M fG.
Schadeam 07.06.2008 | 12:00
wenn Sie die von Schiko genannten Bedingungen für die AR für Frauen erfüllen, ist diese mit 65 abschlagsfrei (aber das wissen Sie ja schon, steht ja in der von Ihnen zitierten Mitteilung) Das 65+4 betrifft Sie wohl nicht!
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