Hallo Erika,
wie zelda bereits zutreffend ausgeführt hat, ist eine Voraussetzung für die Altersrente für Frauen, dass die Versicherte vor dem 1.1.1952 geboren ist. Unerheblich ist, wann der Rentenantrag gestellt wird, und zu welchem Zeitpunkt die Rente beginnt. Bei einem späteren Rentenbeginn vermindert sich der Abschlag.