Hallo,
es wäre nett wenn mir jemand aus dem Tal der Ahnungslosigkeit helfen würde.
Zur Altersrente für langjährig Versicherte
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_…
gibt es diese DRV-Internetseite.
Dort finde ich 2 Aussagen :
1.
Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug sowie Wehr- und Zivildienst. Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Zudem werden auch Zeiten aus Minijobs angerechnet.
2.
Bei der Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte werden neben Ihren eigenen Beitragszeiten auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, aus Minijobs sowie Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten mitgezählt. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
Welche Zeiten zählen nun zu den 35 erforderlichen Jahren (Pflichtbeitragszeiten, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten) ?
Zählen somit Zeiten aus Schulausbildung (ab welchem Alter ?) und Studium unbegrenzt dazu ?
Danke und schönen Gruß
der Ahnungslose