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Experten-Antwort

Altersrente für langjährige Beschäftigten

von Conny 07.10.2018 | 23:25
115 Ansichten
12 Antworten

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Werde im August 2019 63. Habe dann 47 Arbeitsjahren kann ich dann in Rente und für 8 monate Abzüge oder geht das nichT LG conny

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conny, auch wenn es in der Praxis immer wieder zu Unverständnis und auch zu von mir verstandenen Unmut kommt, muss ich dem Beitrag von „Mondkind“ als rechtlich korrekt bestätigen. Gehen Sie mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte, haben Sie trotz ihrer sehr langen Arbeitszeit noch den Abschlag in Höhe von 10,2 Prozent in Kauf zu nehmen. Erst mit einem Alter von 63 Jahren und 8 Monaten steht Ihnen die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu (sogenannte 45er Regelung). Versuchen Sie also die 8 Monate noch „durchzuhalten“!

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11 Antworten

Mistam 08.10.2018 | 08:03
ich hatte 48,3 Versicherungsjahre, als ich mit 63 Jahren in Rente ging. Abgezogen wurden mir dann 7,2% an meiner Rente. Hätte ich nur 25 Versicherungsjahre gehabt, jedoch das Rentenalter 65 plus, dann hätte ich keine Abzüge bekommen, auch wenn ich noch Sozialhilfe beantragt hätte. Unser Rentensystem ist schlicht ein Desaster. Es gibt nicht die Möglichkeit mit 44 oder 45 Versicherungsjahren ohne Abzüge in Rente zu gehen. Im Prinzip, die Diktatur der Verwaltung. Auch wenn hier einige aufheulen, real im Leben ist es so. Wir sind den Verwaltungen ausgeliefert. Im Prinzip hätte ich krank oder arbeitslos werden sollen oder müssen ? Wenn Sie den Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag anschreiben wo Abgeordnete die uns vertreten sollen sitzen, die Antwort, welche nach 2-3 Monaten lesen, dann sind Sie zu 100% voll bedient. Demokratie und Gerechtigkeit geht wirklich anders !
Mondkindam 08.10.2018 | 08:40
Hallo Conny, die Altersrente für besonders langjährige Versicherte können Sie erst ab 01.01.2020 in Anspruch nehmen. (Vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich) Ab 01.05.2019 haben Sie nur Anspruch auf die Altersrente für langjährige Versicherte mit einem Abschlag von 10,2% = für 34 Monate. Falls Sie schwerbehindert sind (GdB mind. 50%) sind die Abschläge geringer. an "von mist" Sie haben es offensichtlich nicht verstanden, dass es nicht nur die eine Altersrente gibt sondern verschiedene Altersrente mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Mistam 08.10.2018 | 09:01
Hallo Mondkind, ich habe es sehr wohl verstanden, was so an verschiedenen Rentenmöglichkeiten gibt. Ich lies mich auch 2 x beraten. Unterm Strich, hätte ich 50,3 Versicherungsjahre gebraucht, arbeiten müssen, um ohne Abzug an meine Rente zu kommen. Warum schreiben Sie nicht, dass Conny fast 50 Jahre arbeiten muss um ohne Abzug in Rente gehen kann. So gerecht ist unser Rentensystem. Dazu kommen laufende Veränderungen durch den " Gesetzgeber " oft zum Nachteil langjähriger Versicherter. Doppelbesteuerung der Renten etc. Demokratie geht anders Mondkind Gruss
Klausam 09.10.2018 | 16:10
Hallo Mit Arbeitslosigkeit oder Krankheit lassen sich die fehlenden Monate eventuell auch elegant überbrücken. Grüsse
W*lfgangam 09.10.2018 | 20:25
Hallo Conny, lesen und verstehen Sie ihre letzte Rentenauskunft - da steht doch alles zu diesen beiden Rentenarten drin, WANN sie unter WELCHEN Bedingungen überhaupt und welchen Abzügen beginnen können. Oder lassen Sie es sich schlicht in der nächsten Beratungsstelle vorlesen ;-) Gruß w. PS: Sorry für den 'rüden' Ton, aber selbst hochgradig gebildete Leute reimen sich da was zusammen - "ach die paar Monate vorher, nur ein kleiner Abschlag" - ohne das Wesentliche zu verstehen: die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren KANN NICHT VORGEZOGEN WERDEN/MINDESTALTER dafür beachten! ...dann ist man/frau in dem Rententopf mit den hohen Abschlägen - und wenn bis 63 schon 127 Jahre vorliegen/bedeutungslos für die Rente ab 63. PPS: Die Rentenauskunft scheint/ist immer noch nicht 'überzeugend einfach' formuliert zu sein, wenn es um die hier aufgeworfene Frage "aber ich habe doch schon viel früher die 45 Jahre voll/nur noch ein kleiner Abschlag dann" geht. Mehrmals die Woche muss ich diese *Scheißfrage auch erklären/Lesestunde aus der neuesten Renten-Crime-Ausgabe abhalten ;-) Die entsprechende Arbeitsgruppe bildet dazu mal einen Arbeitskreis - ohne gesüßten Kaffee und 45 Kuchenhäppchen für die Teilnehmer ...von wg Überzuckerung und Folgewirkungen ;-) Sachlich: Macht doch einfach ein Hinweis/Textbaustein im Abschnitt "Altersrente für langjährig Versicherte", dass *falls zu diesem Rentenbeginn bereits 45 Jahre erreicht sind, es trotzdem bei diesem Rentenbeginn mit 63 beim Abschlag von xx,xx % bleibt - beachten Sie das erforderliche Mindestalter/abhängig von Ihrem Jahrgang, für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren im nächsten Abschnitt* Gruß w.
Donnerwetteram 10.10.2018 | 01:42
stark eiseitig gedacht? Entweder 1952 geboren, oder Dackeln Arbeiten bis 65 plus. Alle umliegenden Länder, haben eine Begrenzung von 44 oder 45 Versicherungsjahren. Danach voller Rentenbezug, oder länger arbeiten gleich Rentenerhöhung. Die DRV und die Politik sind schlicht unfähig und pressen die Arbeitnehmer, welche die 45 Versicherungsjahre immer weiter aus. Hat ein Arbeitnehmer nur 5 Versicherungsjahre erreicht jedoch das Alter 65 plus, dann gibt es keinen Abzug der Rente, im Gegenteil, die mickrige Rente wird bezahlt und mit Sozialbezug ist der Gesamtbetrag oft höher wie der Rentenbetrag mit 30-50 Versicherungsjahren. Es ist eine Frage des Standpunktes und nicht einer " Scheißfrage " Der Arbeitnehmer der Versicherte wird von der DRV und der Politik verscheissert ! Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke, die Scheißfrage wird Euch, gleich was Ihr alles für Warnhinweise fett druckt immer kommen. Das ist auch richtig so Ein Versicherter
Hurrikan am 10.10.2018 | 06:55
Das sind mir die Richtigen. Sich hier im Forum über bereits beschlossene Gesetze auskotzen und im wirklichen Leben immer den Schw...... einziehen. Weft mal ein Blick nach Frankreich. Die gehen wenigstens demonstrieren.
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