Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen besteht für Versicherte, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, ein Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate angerechnet, die mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sind: Beitragszeiten (es kommt nicht darauf an, ob es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge handelt), beitragsfreie Zeiten (Ersatz-, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten) und Berücksichtigungszeiten.