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Altersrente für Schwerbehinderte

von W.15.10.2018 | 16:45
75 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Jahrgang 1956 - Februar Mit welchen Rentenabschlägen kann ich in Altersrente für Schwerbehinderte gehen? Voraussetzungen liegen vor.

8 Antworten

Zam 15.10.2018 | 17:04
Ein Blick in Deine Rentenauskunft genügt. Da steht alles drin!
W*lfgangam 15.10.2018 | 19:38
Hallo W. 63 + 10 = 01.01.2020 Gruß w.
Z.am 15.10.2018 | 22:05
Wieso Abschläge! AR für schwerbehinderte ohne Abschläge mit 63+10 Monate. Nächstes Jahr rechtzeitig den Antrag stellen.
senf-dazuam 16.10.2018 | 09:50
siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… Ganz unten können Sie Geburtsdatum und Schwerbehinderteneingenschaft angeben und rechnen lassen. Seit 2016 können Sie bereites mit Abschlägen die Rente beantragen, zum 1.7. könnten Sie ggf. die Rente noch rückwirkend beantragen bei etwa 5% Abschlag.
-am 16.10.2018 | 10:33
Hallo, wie bereits die anderen User mitgeteilt haben, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag bereits jetzt in Anspruch nehmen. Ohne Abschläge ist dies ab dem 01.01.2020 möglich. Sie sollten sich so bald wie möglich mit einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen, mit dem Versicherungsamt bei Ihrer Stadtverwaltung oder einem unserer Versichertenältesten/Versichertenberater in Verbindung setzen, wenn Sie die Altersrente auch tatsächlich jetzt schon wollen. Der Beginn ist abhängig vom Rentenantrag.
Wam 18.10.2018 | 13:50
Hallo, wenn ich Altersrente für Schwerbehindertezum Februar 2019 beantrage habe ich Rentenabschläge von März-Dez. 2019 also 3 ? Rentenabschlag. Habe ich dies richtig verstanden.
senf-dazuam 18.10.2018 | 17:15
Halo! Für jeden Mnat, den Sie die Rente vorzeitig erhalten, weden 0,3 % abgezogen. Bei 10 Monaten sind dies genau 3 %. Wichtig ist, wann der Rentenbeginn für die abschlagsfreie Rente wäre, dies können Sie anhand des Links ermitteln, den ich Ihnen oben angegeben habe. Wenn es der 01.01.2020 ist, Sie aber zum 01.02.2019 bereits Rente erhalten möchten, dann sind es 11 Monate, also 3,3 % Abschlag. Wenn Sie noch eine Lebensversicherung in die gesetzliche Rente "umschichten" wollen, können Sie diese Abschläge auch durch eine SOnderzahlung ausgleichen. Lassen Sie sich dazu mal bei der DRV, bei Ihrer Stadt/Gemeinde, einem Versichertenältesten etc. beraten.
Wam 19.10.2018 | 12:55
an senf-dazu Vielen herzlichen Dank für die Bestätigung. Ich habe heute einen Termin bei der Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbart.
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