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Altersrente für Schwerbehinderte

von Nadja19.12.2009 | 15:53
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Eine Freundin von mir hat folgendes Problem: Sie wurde im Juni 60, ist sehr schwerhörig und hat auch sonst noch einige Krankheiten. Nun kam sie leider erst im September auf die Idee, Rentenantrag zu stellen und auch die Schwerbehinderung zu beantragen. Auf Rat der Rentenversicherung hat sie Altersrente für Frauen und Altersrente wegen BU (nach altem Recht) ab 1.7. beantragt (35 Jahre sind erfüllt). Nun bekam sie vom Versorgungamt ein Schreiben, dass sie ab Antragstellung (Ende Sept.) einen GdB von 70 + RF erhält. Außerdem wird sie zur Zeit begutachtet (offenbar wegen BU). Falls die Gutachter jetzt zu dem Schluss kommen, dass sie nicht nach altem Recht BU ist, kann sie dann ab 1.7. Altersrente für Frauen und ab 1.10. für Schwerbehinderte erhalten? Oder kann sie dann die Rente gleich erst ab 1.10. kriegen, weil man nicht wechseln kann? Ihr Hörproblem, dass einen Einzel-GdB von 50 erhalten hat, hat sie aber mindestens schon 10 Jahre...

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.12.2009 | 09:00

Ich schließe mich den Vorbeiträgen an und rate unter Hinweis auf den Beitrag von Zelda, dass sich Ihre Bekannte bei einer Beratungsstelle ihres Rentenversicherungsträgers zu einem persönlichen Beratungsgespräch den Bescheid (und ggf. den Schwerbehindertenausweis) vorlegt und sich konkret ausrechnen läßt, wie hoch die Rentenbeträge bei der Frauenaltersrente ab dem 01.07. und wie hoch die Altersrente wegen Schwerbehinderung wäre, damit sie sich dann entscheiden kann. Parallel kann sie jedoch auch noch das Ergebnis der medizinischen Ermittlungen der Rentenversicherung abwarten, ob evtl. eine Erwerbsminderung vor September eingetreten ist und so die höhere Altersrente bei Erwerbsminderung vor dem 01.10. möglich ist.

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