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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Lisa,
nach der ab 01.01.2008 geltenden Rechtslage kann die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" für Jahrgang 1983 Geborene nur noch ab dem 62. Lebensjahr mit einem Abschlag von dann 10,8 % in Anspruch genommen werden. Für die bereits in der Erwerbsminderungsrente berücksichtigten Entgeltpunkte bleibt es auf jeden Fall beim Abschlag von 10,8 %.
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