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Altersrente für Schwerbehinderte

von Manfred11.12.2007 | 13:43
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag,ich bitte um Aufklärung für folgenden Sachverhalt : Ich bin 06/1950 geb. - GDB 50 % gültig ab 1.11.2000 verlängert nach Untersuchung bis 06/2019 (Anm.hatte bereits EU-Rente bis 06/2006 erhalten -Verlängerung abgelehnt liegt jetzt beim SG bezw. LSG ). 1.) kann ich mit 60 Jahren (10/2010 ?) Rente für Schwerbehinderte beantragen ? 2.) ist diese Rente genau so hoch wie die bereits ab 11/2000 gezahlte Rente ? 3.) wieviel könnte ich dann bei dieser Rente noch dazu verdienen ? 4.) kann man mir diese Rente wieder entziehen ? ( kann hier die Aufforderung des RVT wieder zur Untersuchung in der Zeit ab 60.Lebensjahr bis zum vollendetem 65.Lebensjahr vorgenommen werden bezw. wird diese auf jeden Fall nochmal durchgeführt ? (weil GDB bis 06/2019 bereits verlängert wurde ). Vorab vielen Dank für hilfreiche Antworten.

3 Antworten

Irmiam 11.12.2007 | 14:22
Wieso kann Manfred mit 60 ohne Abzüge in Rente? Ich habe immer gedacht, dann würden 10,8% abgezogen. Bitte informieren Sie mich da mal.
no nameam 11.12.2007 | 14:27
Er erfüllt den Vertrauensschutztatbestand für die abschlagsfreie Rente ab 60, er war nämlich am 16.11.2000 schwerbehindert.
Manfredam 11.12.2007 | 16:02
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Zu 2) aber weniger dürfte die Rente doch dann eigentlich nicht sein ??? wenn man die persönlichen Entgeltpunkte zugrunde legt die ja schon 11/2000 für die zwischenzeitliche Rente anerkannt waren ? wenn ich § 88 SGB VI richtig verstehe ? Zu 3 ) Höherer Zusatzverdienst ist wahrscheinlich erst ab dem 65.Lebensjahr erlaubt ? Nochmals Danke für Antworten
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