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Zur Experten-Antwort springenHallo Maria,
die bisherigen Antworten haben ja bereits klargestellt, dass Sie beide Renten (Altersrente und Rente wegen voller Erwerbsminderung) nur erhalten können, wenn Sie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für diese Renten erfüllen und die Renten beantragen.
Zu beachten ist vor allem der Hinweis von Chi, dass die Renten unterschiedlich hoch sein können. Beginnt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2019, gibt es eine verlängerte Zurechnungszeit, die über den Rentenbeginn hinaus bis zum 65. Lebensjahr und 8 Monaten reicht.
Weiterhin sollten Sie noch Folgendes beachten: Wahrscheinlich wird die Altersrente schneller bewilligt werden können, da eine medizinischen Begutachtung zur Feststellung von voller Erwerbsminderung erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ist die Altersrente aber bereits BINDEND bewilligt, können Sie danach nicht mehr in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wechseln. Wenn Sie also beide Renten beantragen wollen, sollten Sie zum Antrag auf Altersrente entweder vermerken, dass über diesen Antrag erst nach Entscheidung über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung entschieden werden soll. Oder Sie legen gegen den Altersrentenbescheid Widerspruch ein und verhindern dadurch, dass der Bescheid bindend wird. Den Widerspruch können Sie zu gegebener Zeit einfach zurücknehmen, falls die Rente wegen voller Erwerbsminderung abgelehnt wird oder niedriger als die Altersrente ausfällt.
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