Hallo Pollmanns,
wie User Hugendubel sehe auch ich für die eigentliche Zahlung der Rente ins Ausland selbst grundsätzlich keine Probleme. Es gibt allerdings bestimmte Sachverhalte, bei denen sich bei einer Auslandszahlung Einschränkungen ergeben könnten (siehe auch hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Problematisch könnte im Übrigen die Feststellung der Schwerbehinderung als Anspruchsvoraussetzung für die Rente wegen Schwerbehinderung sein, wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bereits im Ausland aufhalten (siehe § 2 Abs. 2 SGB IX). Hierzu sollten Sie sich im Vorfeld besser noch mit der für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständigen Behörde (Integrationsamt) in Verbindung setzen.