Hallo as.las,
wie W*lfgang bereits geschrieben hat, wird die unmittelbar anschließende Altersrente die Abschläge von 10,8 % aus der Erwerbsminderungsrente übernehmen. Da vermutlich bis zur Altersrente keine weiteren Entgeltpunkte mehr hinzukommen werden, wird sich an der Höhe des Rentenbezuges wohl nichts verändern. Aufgrund von Besitzschutz wird die folgende Rente mindestens in Höhe der vorangegangenen vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Die Wartezeit von 35 Jahren werden Sie vermutlich durch die Beitragsjahre und die Zurechnungszeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr erfüllen, so dass Sie auf Antrag die Altersrente für langjährig Versicherte oder bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50 auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen können.
Der jeweilige Rentenbeginn ist von Ihrem Geburtsjahrgang abhängig. Sie finden die entsprechenden Tabellen in den §§ 236, 236a SGB VI.